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Nationalratswahl 2024 - Wahlkartenantrag

Nationalratswahl

Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl.
 Dazu stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Persönlich am Gemeindeamt
  • schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten Anforderungskarte („Amtliche Wahlinformation – Nationalratswahl 2024“ - diese wurde Ihnen bereits per Post mit Rücksendekuvert zugesandt)
  • oder elektronisch im Internet (www.meinewahlkarte.at)

WICHTIG!!! Bitte unbedingt beachten:
 
 Bei der persönlichen Beantragung am Gemeindeamt ist die Vorlage eines Ausweises, z. B. Führerschein, Personalausweis, Reisepass,... unbedingt erforderlich. 


UNSERE TIPPS:

  • Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!
  • Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!
  • Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 25. September 2024 bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 27. September 2024, 12:00 Uhr erfolgen.
  • Eine persönliche Antragsstellung ist bis Freitag, den 27. September 2024, 12:00 Uhr möglich.
  • Die Beantragung der Wahlkarte hat durch die Wähler oder die Wählerin selbst zu erfolgen! Eine Beantragung durch Angehörige, Ehegattinnen oder Ehegatten oder andere nahestehenden Personen ist auch bei Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig.
  • Soll die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder von dem Antragsteller bevollmächtigte Person ausgefolgt werden, ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich und die zur Abholung bevollmächtigte Person muss ihre Identität (Führerschein, Personalausweis, Reisepass) nachweisen.

02.09.2024