Volksbegehren „Stromversorgung statt BLACKOUT“
Der Nationalrat möge Bundes(verfassungs)gesetze zur Sicherstellung einer sicheren, leistbaren und heimischen Stromversorgung beschließen.
Ein Strom-Blackout ist ein Horrorszenario für jeden Menschen, da es ein Systemzusammenbruch wäre. Ohne Strom ist die Wasserversorgung gefährdet und es funktioniert kein Handy, Notruf, Computer, Internet, Radio & TV, Licht, Bankomat, Supermarkt-Kasse, Tiefkühltruhe, E-Herd, Heizungssteuerung, Tankstelle und Zugsverkehr mehr.
Unterschreiben Sie SOFORT!
Volksbegehren „Bestes Österreich: BÜRGERBETEILIGUNG“
Die Initiative Bestes Österreich sieht eine große Notwendigkeit für Veränderung in der Politik. Wie kommen wir zum besten Österreich?
Um zeitgemäße demokratische Bürgerbeteiligung zu ermöglichen möge der Nationalrat für Bundesmaterie direkte Beteiligungsmöglichkeiten wie Bürgerräte in den Fokus holen. Politik soll nicht mehr im Hinterzimmer gemacht werden, sondern in offenen, transparenten Prozessen. Die Österreicherinnen und Österreicher sollen dabei direkt über politische Themen entscheiden.
Volksbegehren „BESTES REGIERUNGSSYSTEM EINFÜHREN“
Der Gesetzgeber wolle bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um das beste Regierungssystem der Welt für Österreich einzuführen, ähnlich dem Bundesrat der Schweiz. Demnach soll der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin in die Bundesregierung integriert und jährlich als „Primus inter pares“ neu gewählt werden, ohne Wiederwahl für das Folgejahr. Die Mitglieder der Bundesregierung sollen vom Bundesvolk oder der Bundesversammlung bei einer geheimen Wahl gewählt werden.
Volksbegehren „FÜR LEISTBARES LEBEN“
Der Gesetzgeber wolle bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um ein leistbares Leben für alle Menschen in Österreich dauerhaft zu gewährleisten.
Das LEBEN soll für alle leistbar SEIN und BLEIBEN.
Volksbegehren „Pflege attraktiv machen“
Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, welche dazu führen, dass sich die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte in Österreich verbessern, um eine bestmögliche und menschenwürdige Versorgung aller pflegebedürftigen Menschen zu gewährleisten.
Es geht vor allem um drei Punkte: 1.) faire Bezahlung der Pflegekräfte 2.) Ausreichend Personal in Teil- oder Vollzeit 3.) Dokumentationspflicht vereinfachen und auf ein notwendiges Minimum beschränken.
Volksbegehren „für mRNA-freie Bluttransfusionen“
Wir fordern,
1) mRNA-freie Bluttransfusionen für COVID-ungeimpfte Personen;
2) eine strikte Trennung von mRNA-freiem Blut und mRNA-verändertem Blut (= Blut, das von Personen stammt, die mit mRNA-Substanzen geimpft sind);
3) die Gründung einer eigenen Blutspendeeinrichtung, die ausschließlich und nachweislich nur mRNA-freies Spenderblut verwendet;
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge die dafür notwendigen Gesetzesänderungen beschließen.
Volksbegehren „Bestes Österreich: DEMOKRATIEKULTUR“
Die Initiative Bestes Österreich sieht eine große Notwendigkeit für Veränderung in der Politik. Wie kommen wir zum besten Österreich? Demokratie von heute bedeutet Politik mit offener Grundhaltung. Anstatt der in den letzten Jahren zunehmend schlechter werdenden politischen Kultur, soll für Bundesthemen über Ideologien hinaus positive Gestaltungskraft in den Vordergrund rücken. Der Gesetzgeber möge neue und innovative Dialogformate vorsehen. Parteiunabhängige Menschen sollen mehr Raum bekommen.
Volksbegehren „Bestes Österreich: BÜRGER-HUNDERTER“
Die Initiative Bestes Österreich sieht eine große Notwendigkeit für Veränderung in der Politik. Wie kommen wir zum besten Österreich? Der Nationalrat möge beschließen: Bürgerbeteiligung soll jederzeit für alle Bürgerinnen und Bürger möglich sein und belohnt werden. Der Bürger-Hunderter bedeutet 100 Euro pro Person und Tag für direktes politisches Engagement für Bundesthemen. Breiter Diskurs und Demokratiekultur sind es wert. Sie führen zu den besten Lösungen und zum besten Österreich!
Volksbegehren „Mittelschicht entlasten!“
Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, die den überwiegenden Teil der Steuerlast tragenden Mittelschicht zu entlasten:
1) Senkung der Steuern auf Arbeit gegenüber Erträgen aus Kapital.
2) Sicherstellung der Chancengleichheit und Verbesserung der Aufstiegs-chancen für die junge Generation.
3) Erleichterung von Vermögensaufbau (insbesondere im Bereich Woh-nen).
4) Inflationsausgleichende Maßnahmen für den Erhalt der Kaufkraft und Erhöhung der Kinder- & Familienbeihilfen.
Volksbegehren „ORF-Haushaltsabgabe NEIN“
Die Unterstützer dieses Volksbegehrens lehnen eine - ab 1 .1.2024 ange-dachte - ORF-Haushaltsabgabe ab !!! ''Haushalte" sind weder Eigentümer noch Kunden des ORF. Eine Haushaltsabgabe wäre daher unsachlich und unfair, da auch Haushalte diese Abgabe bezahlen müssten, die den ORF gar nicht konsumieren. Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge daher den ORF zum Sparen auffordern und leistungsgerechte Entgelte für die Nutzung von ORF-Dienstleistungen für ORF-Vertragskunden beschließen.
Volksbegehren „Autovolksbegehren: Kosten runter!“
Die enormen finanziellen Belastungen durch NoVA, steigende Sprit- und Strompreise, die hohe Mineralölsteuer, die CO2-Bepreisung, steigende Parkgebühren sowie das Fehlen von Entlastungen wie etwa dem in anderen Branchen möglichen Reparaturbonus, haben Autofahren enorm ver-teuert und die Nutzer:innen zu Melkkühen der Nation gemacht. Der Gesetzgeber möge Maßnahmen setzen, die sicherstellen, dass Autofahren für alle Menschen leistbar wird, weil viele auf das eigene Kraftfahrzeug angewiesen sind.
Volksbegehren „ENERGIE-Volksbegehren“
ENERGIE soll in Österreich mindestens ausreichend zur Verfügung stehen. Insbesondere die Nutzung von Sonnen- und Umgebungsenergie soll verbessert werden. Thermische und elektrische Speicher sollten verbessert werden. Um dies zu fördern sollen u.A. finanzielle Mittel in Forschung und gute Ideen investiert werden. Der Gesetzgeber wolle entsprechende bundes(verfassungs)gesetzliche Maßnahmen treffen.
Volksbegehren „Unternehmen aufblühen lassen“
Unternehmen - insbesondere EPU/KMU - sollen nicht nur entlastet werden, sondern aufblühen. Damit dies geschehen kann, benötigt es u.A. eine Abschaffung oder wenigstens (weitere) Senkung der Lohn- und Einkommenssteuern. Der Gesetzgeber wolle Bundes(verfassungs)gesetze entsprechend ändern bzw. verbessern.
Volksbegehren „PKW besser nutzen“
Der Gesetzgeber wolle Bundes(verfassungs)gesetze ändern/verbessern, um PKW in Österreich besser nutzen zu können. Für die entgeltliche Personenbeförderung soll grundsätzlich ein entsprechender Führerschein ausreichen. Es gibt Leute, die für Geld bereit wären, andere Personen zu befördern, welche keinen Führerschein besitzen und/oder nur gelegentlich einen PKW benötigen. Für die Kommunikation könnte u.A. Software verwendet werden (Experten gibt es z.B. im Silicon Valley, USA).
Volksbegehren „KINDERPORNOGRAPHIE: Strafen anheben!“
Kinderpornographie wird aktuell (§207a StGB) fast als Kavaliersdelikt behandelt. Personen, die Material beschaffen oder besitzen, droht lediglich eine skandalös geringe Freiheitsstrafe. Wer pornographische Darstellun-gen Minderjähriger herstellt, kann mit nur wenigen Monaten davonkom-men. In Summe eine Verhöhnung der Opfer! Der Gesetzgeber wird daher aufgefordert den Strafrahmen für Herstellung, Verbreitung, Beschaffung und Besitz von kinderpornographischem Material deutlich anzuheben.
Volksbegehren „Erdgas-Fracking NEIN“
Österreich soll Erdgas aus umweltschädlicher Fracking-Produktion weder selbst fördern, noch importieren. Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge ein diesbezügliches Gesetz beschließen. (PS: Das Erdgas aus umweltschädlicher Frackingproduktion aus den USA – das als Flüssiggas mittels Schiffen nach Europa geliefert wird – ist dann in Österreich sogar noch deutlich teurer, wie das Pipelinegas aus konventioneller Förderung aus Russland.)
Volksbegehren „Kindheit ohne mRNA-Impfstoffe“
Der Nationalrat möge die Verabreichung von mRNA-Impfstoffen an Minderjährige gesetzlich verbieten. Die klinischen Studien des für Kinder ab 6 Jahren laut Impfplan empfohlenen(!) BioNTech/Pfizer-Impfstoffes sind unzureichend: fehlende wichtige Laborwerte; veränderte Kontrollgruppe; befristete Erfassung von Nebenwirkungen. Viele Fragen sind staatlich zu klären: u. a. wie viel Wirkstoff wo, wie lange, in welcher Qualität im Körper produziert wird und was aktuell das „Wuhan-Spikeprotein“ bewirkt.
Volksbegehren „Generisches-Maskulinum-Volksbegehren“
Das generische Maskulinum macht Gendern überflüssig. Es ist eine grammatikalische Form der Endung und ist keine geschlechtsspezifische Endung. Es wurde in der Vergangenheit vernachlässigt, dass eine Verwendung des Generichen Maskulinums alle Geschlechter miteinbezieht.
Der Gesetzgeber möge deshalb beschließen, dass das Generische Maskulinum bereits in frühen Schuljahren im Lehrplan, sowie in amtlichen Formularen und auf Universitäten, wieder verpflichtende Berücksichtigung findet.
Volksbegehren „RUSSLAND-Sanktionen: JA!“
Der Bundes(verfassungs-)gesetzgeber wird aufgefordert, gesetzgeberische Maßnahmen zu treffen, dass bestehende Sanktionen gegen Russland aufgrund der kriegerischer Aggression dieses Landes jedenfalls solange aufrechterhalten werden, wie dies andere große europäische Länder wie Deutschland und Frankreich auch handhaben, sowie künftige, mit europäischen Partner koordinierte Sanktionen ebenfalls umsetzen.
Volksbegehren „RUSSLAND-Sanktionen: Nein!“
Uns ist das Hemd näher als der Rock!
Der Bundes(verfassungs-)gesetzgeber möge daher gesetzgeberische Maßnahmen treffen, damit sämtliche Sanktionen gegen Russland möglichst umgehend beendet werden. Dies vorrangig, um der immer weiter voranschreitenden Teuerung entgegenzuwirken.
Volksbegehren „FÜR obligatorische Volksabstimmungen“
Der Gesetzgeber wolle das Bundes-Verfassungsgesetz (BVG) ändern. Es wolle im BVG möglichst konkret und allgemein verständlich geregelt werden, was obligatorisch (verpflichtend) dem Bundesvolk zur Abstimmung unterbreitet werden soll. Insbesondere alle Änderungen des B-VG sollen obligatorisch zu solchen Abstimmungen führen.
Volksbegehren „FÜR fakultative Volksabstimmungen“
Der Gesetzgeber wolle das Bundes-Verfassungsgesetz (BVG) ändern. Es wolle im BVG geregelt werden, dass Bundesgesetze und auch völkerrechtliche Verträge dem Bundesvolk zur Abstimmung unterbreitet werden sollen, falls innerhalb einer bestimmten Zeit (z.B. 100 Tage) nach der Beschlussfassung eine bestimmte Zahl der Stimmberechtigten (z.B. 50.000) oder eine bestimmte Zahl der Bundesländer/Gemeinden dies verlangen.
Volksbegehren „GEMEINDE-Volksabstimmungen“
Es wolle im Bundes-Verfassungsgesetz (BVG) geregelt werden, was in Gemeinden dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden soll. Es soll obligatorische/verpflichtende Volksabstimmungen (z.B. bei Ausgaben ab einem bestimmten Betrag) geben. Weiters sollen Beschlüsse des Gemeinderates und Volksbegehren (Initiativen) dem Volk vorgelegt werden, wenn eine bestimmte Zahl der Stimmberechtigten dies verlangt. Der Gesetzgeber wolle das BVG dahingehend ändern, erforderlichenfalls mit Volksabstimmung.
Volksbegehren „Insekten - Lebensmittelkennzeichnung“
Wir fordern:
1) eine lückenlose, gut sichtbare Kennzeichnung von allen Lebensmitteln (auch in der Gastronomie), die Bestandteile von Insekten enthalten;
2) dass Bestandteile von Insekten in Nahrungsmitteln in die Allergenverordnung aufzunehmen sind;
3) in der Gastronomie die Kennzeichnung von Speisen mit „100% frei von Insektenbestandteilen“;
4) eine lückenlose Kennzeichnung von Futtermitteln - insbesondere für Nutztiere -, ob Insekten enthalten sind oder nicht.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge die dafür notwendigen Gesetzesänderungen beschließen.
Begründung:
1) Wir wollen nicht, dass uns im Brot, Pizza, Erdäpfelpüree, Chips, Kuchen, Torten usw. Insekten untergejubelt werden.
2) Es ist für Allergiker derzeit nicht erkennbar, ob z.B. in Speisen der Gastronomie Insektenbestandteile wissentlich oder unwissentlich enthalten sind, was für diese Personen mitunter lebensgefährlich sein könnte.
3) Insekten sind nicht „klimafreundlich“, wenn sie z.B. in Vietnam in großen Hallen gezüchtet werden und dann nach Europa geflogen werden.
4) Da vorgesehen ist, diese Insektenbestandteile in einen großen Teil der Nahrung einzubinden bzw. beizumischen, ist es für Veganer, Vegetarier, kritische Menschen und alle Anderen nicht erkennbar, wo Insekten überall drin sind.
5) Es gibt derzeit weder Studien (Feldversuch am Menschen) noch Erfahrungen inwieweit Insekten in der Nahrung schädlich sind oder nicht oder ob es ev. sogar Langzeitschäden.
Volksbegehren „ORF-Volksbegehren“
Der ORF soll möglichst objektiv berichten und über faire Gebühren finanziert werden.
Beispielsweise könnten jene Programme im staatlichen/öffentlichen Interesse direkt vom Staat und sonstige Programme privat (individuelle freiwillige Gebühren) finanziert werden. Außerdem wolle der Generaldirektor bzw. die Generaldirektorin jährlich neu gewählt werden, ohne Wiederwahl für das Folgejahr. Der Gesetzgeber wolle dahingehend entsprechende bundes(verfassungs)gesetzliche Änderungen beschließen.
Volksbegehren „Vorsitz der EU-Kommission“
Wir wollen, dass der Präsident oder die Präsidentin der EU-Kommission vom EU-Parlament aus den Mitgliedern der EU-Kommission auf die Dauer eines Jahres gewählt wird und die Wiederwahl für das folgende Jahr ausgeschlossen ist. Seit 1848 (!) wird genau so der Präsident bzw. die Präsidentin der Schweizer Regierung (Bundesrat) gewählt. Der Gesetzgeber wolle undes(verfassungs)gesetzliche Maßnahmen treffen, welche bewirken sollen, dass “Österreich“ sich für eine entsprechende EU-Reform einsetzt.
Volksbegehren „Erlebnisfreudvolle MAMAS daheim“
Der Staat soll die Arbeit der „MAMAS daheim“ finanziell besser belohnen und lebensbereichernde Workshops fördern. Dadurch sollen FAMILIEN gestärkt und „PAPAS“ finanziell entlastet werden.
„Kinderlose Familien“ sollen für Familienarbeit ebenfalls belohnt werden. Eine Gemeinschaft mit stabilen (Groß-)Familien ist die Stärke eines Landes. Der Gesetzgeber wolle entsprechende bundes(verfassungs)gesetzliche Maßnahmen treffen.
Volksbegehren „Lohngleichstellung der Grundwehrdiener“
Wir fordern die sofortige Gleichstellung von männlichen und weiblichen Grundwehrdienern und Zivildienern bei der Entlohnung.
Begründung:
Seit 1.1.2023 kassieren Frauen beim Bundesheer im Grundwehrdienst fast den 5-fachen Betrag von Männern.
(Frauen: 1.250,08 € pro Monat / Männer: 261,97 € pro Monat)
siehe:
=> h.ttp.s://ww.w.oe24.at/oesterreich/politik/bundesheer/grundwehrdienst-frauen-verdienen-fast-5-mal-mehr/548089556
=> h.ttp.s://ww.w.meinbezirk.at/c-lokales/frauen-koennen-kuenftig-grundwehrdienst-leisten_a5912701
Frauen im Grundwehrdienst kassieren derzeit mehr als das doppelte, im Vergleich zu den männlichen Zivildienern.
(Frauen: 1.250,08 € pro Monat im Grundwehrdienst / Männer: 536,10 € pro Monat im Zivildienst)
=> h.ttp.s://w.w.w.zivildienst.gv.at/aktuelles/grundverguetung-2023.html
Die ungleiche Entlohnung je nach Geschlecht ist unseres Erachtens unfair und die Männer – nur aufgrund ihres Geschlechts - diskriminierend.
Der Bundes(verfassungs)-gesetzgeber möge raschest die gesetzliche Diskriminierung von Männern im Grundwehrdienst beim Bundesheer
- durch Anhebung der Entlohnung der Männer auf das Niveau der Frauen im Grundwehrdienst (“Orientierungsphase”) - beenden.
Volksbegehren „Alleinerziehende unterstützen“
Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, umfangreiche bundesgesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände von Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern sowie von deren Kindern umzusetzen. Insbesondere fordern die Initiatoren die Umsetzung der Unterhaltsgarantie, die Ausweitung des Angebots an Kinderbetreuungsplätzen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine längere Anrechenbarkeit von Kinderbetreuungszeiten auf die Pensionsversicherung.
Volksbegehren „Kinderarmut bekämpfen!“
Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge der zunehmenden Kinderarmut mittels bundesgesetzlicher Maßnahmen Einhalt gebieten. Gegenwärtig ist knapp jedes vierte Kind in Österreich von Armut betroffen oder armutsgefährdet. Diesem Missstand ist gesetzlich und durch die öffentliche Leistung einer Kindergrundsicherung zu begegnen. Neben der finanziellen Absicherung müssen vor allem Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe, wie die Teilnahme an Schulwochen und -ausflügen, gesichert werden.
Volksbegehren „Bodenversiegelung drastisch reduzieren“
Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, die Bebauung von freien Flächen durch rechtliche Maßnahmen deutlich und nachhaltig zu begrenzen. Insbesondere ist die zunehmende räumliche Zersiedelung zugunsten einer verdichteten Bauweise einzudämmen und der Erhalt von Natur- und Kulturlandschaften als Erholungsraum und Nahrungsproduktionsflächen sicherzustellen, sodass der gegenwärtige tägliche Flächenverbrauch um mehr als die Hälfte reduziert und bei maximal 5 Hektar pro Tag gedeckelt wird.
Volksbegehren „VORSITZ des Nationalrates“
Der Nationalrat wolle den Vorsitzenden (erster Präsident) oder die Vorsitzende (erste Präsidentin) des Nationalrates künftig aus den drei Mitgliedern des Präsidiums für die DAUER EINES JAHRES wählen. Die Wiederwahl des Vorsitzes für das Folgejahr soll ausgeschlossen sein. Der Gesetzgeber wolle dahingehend entsprechende bundes(verfassungs)gesetzliche Änderungen beschließen.
Volksbegehren „DIREKTWAHL der Landesregierungen“
Die Mitglieder der Landesregierungen sollen DIREKT vom jeweiligen Landesvolk gewählt werden, wie in allen Kantonen der Schweiz. Neben der Wahl einer „Landeshauptperson“ soll optional die jährliche Wahl eines Präsidenten oder einer Präsidentin der Landesregierung durch den Landtag möglich sein, ohne Wiederwahl für das Folgejahr. Der Gesetzgeber wolle dahingehend entsprechende bundes(verfassungs)gesetzliche Änderungen beschließen.
Volksbegehren „DIREKTWAHL der Gemeindevorstände“
Die Mitglieder der Gemeindevorstände sollen DIREKT vom jeweiligen Ge-meindevolk gewählt werden. Neben der „Bürgermeisterwahl“ soll optional die jährliche Wahl eines Präsidenten oder einer Präsidentin des Gemeindevorstandes durch den Gemeinderat (Art. 117 B-VG) möglich sein, ohne Wiederwahl für das Folgejahr. Der Gesetzgeber wolle dahingehend entsprechende bundes(verfassungs)gesetzliche Änderungen beschließen.
Volksbegehren „Pensionisten-Volksbegehren"
Als Zeichen der Wertschätzung gegenüber jenen Menschen, die mit ihrer Lebensleistung maßgeblich zum Aufbau unseres Wohlstandes beigetragen haben, wird der Bundesverfassungsgesetzgeber aufgefordert, folgende Maßnahmen für die über 2,3 Millionen Pensionisten umzusetzen:
Eine deutliche Anhebung der Mindestpension, sodass diese 150 Prozent der Sozialhilfe beträgt, eine generelle Abschaffung der Aliquotierung sowie verbesserte Rahmenbedingungen in der Angehörigen-Pflege und der 24-Stunden-Betreuung.
Volksbegehren „Rettung der Sozialmärkte“
Inflationsbedingt ist ein zunehmend größerer Anteil der Bevölkerung dazu gezwungen, in Sozialmärkten einzukaufen, welche nicht nur die wachsenden Nachfrage aufgrund des überwiegend spendenbezogenen Warenangebots immer schwerer bedienen können, sondern zudem aufgrund steigender Energiepreise bereits von Schließungen betroffen sind. Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird im Sinne der Nahrungsmittelversorgungssicherheit aufgefordert, deutliche Unterstützungsmaßnahmen für
Sozialmärkte einzuführen.
Volksbegehren „Mietwucher bestrafen“
Im Anwendungsbereich des MRG verlangen Vermieter regelmäßig einen deutlich höheren als den gesetzlichen Mietzins und lassen den Befristungsabschlag unberücksichtigt. Aktuell haben sich an ihren Mietern rechtswidrig bereichernde Vermieter bloß zivilrechtlichen Schadenersatz als Konsequenz zu befürchten. Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge, dem Beispiel Deutschlands folgend, einen Straftatbestand Mietwucher, inklusive qualifizierter Begehungsformen im Dauer- und Wiederho-
lungsfall, einführen.
Volksbegehren „Katastrophenschutz Volksbegehren"
Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, den bestehenden Zivil- und Katastrophenschutz erheblich auszubauen und die dafür budgetierten Mittel mindestens zu verdreifachen, um eine optimale Vorbereitung auf die zu erwartende steigende Häufigkeit von Starkregen, Hochwasser, Starkwindereignissen, Dürren, Waldbränden oder Blackouts in der Stromversorgung zu garantieren. Insbesondere sind eine professionelle Ausbildung von Einsatzkräften sowie Entschädigungen für Betroffene sicherzustellen.
Volksbegehren „Artenschutz Volksbegehren“
Rund ein Drittel der in Österreich lebenden Tier- und Pflanzenarten ist vom Aussterben bedroht. Um die heimische Biodiversität zu erhalten, fordern die Initiatoren vom Bundesverfassungsgesetzgeber umfassende bundesgesetzliche Regelungen, welche das Überleben gefährdeter Arten und deren Habitate sichern: Vor allem eine drastische Reduktion der Pestizidanwendung sowie eine Ökologisierung der Landwirtschaft, eine Ausweitung der Naturschutzzonen und nicht zuletzt Maßnahmen zum Schutz der Bie-
nen.
Volksbegehren „Kein ORF-Beitrag"
Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, die anstelle der GIS-Gebühr vorgesehene und als ORF-Beitrag beworbene Haushaltsabgabe zur Finanzierung des öffentlichen Rundfunks nicht umzusetzen und stattdessen das Programm von Ö1 aus dem Budget zu finanzieren sowie den restlichen ORF zu privatisieren. Eine am Hauptwohnsitz anknüpfende Abgabe würde das Aufkommensvolumen der GIS-Gebühr unzumutbar hoch übersteigen und vor allem auch jene Menschen belasten, die kein
Angebot des ORF konsumieren.
Volksbegehren „EU-AUSTRITT: JA!“
Soll Österreich weiterhin Mitglied der europäischen Union bleiben oder soll Österreich aus der EU austreten? Bei dieser von der Wahlbehörde durchgeführten, amtlichen Volksbegehren-Abstimmung können alle ÖsterreicherInnen diese Frage nun
DIREKTDEMOKRATISCH beantworten. Mit dem Volksbegehren “EU-AUSTRITT: JA!” wird der klare Wille des Volkes zum Austritt aus der europäischen Union bekundet. Der Gesetzgeber möge den EU-AUSTRITT per Bundes-(verfassungs-)
Gesetz zeitnah umsetzen.
Volksbegehren „EU-AUSTRITT: NEIN!“
Soll Österreich weiterhin Mitglied der europäischen Union bleiben oder soll Österreich aus der EU austreten? Bei dieser von der Wahlbehörde durchgeführten, amtlichen Volksbegehren-Abstimmung können alle ÖsterreicherInnen diese Frage
DIREKTDEMOKRATISCH beantworten.
Mit dem Volksbegehren „EU-AUSTRITT: NEIN!“ wird der Wille zur weiteren EU-Mitgliedschaft bestätigt. Der Gesetzgeber möge dahingehend handeln, dass die EU-Mitgliedschaft ausdrücklich als Grundprinzip der Verfassung definiert werden kann.
Volksbegehren „DIREKTE Demokratie JETZT!“
Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge im Rahmen einer Änderung der Bundesverfassung die DIREKTE Demokratie als Regierungsform festlegen:
-Wesentliche Gesetze werden mittels Abstimmung ALLER Staatsbürger:innen beschlossen
-Staatsbürger:innen können Vorschläge/Änderungen selbst einbringen
-Ausbau der Subsidiarität
-Vetorecht mittels nachträglicher Volksabstimmung
-Alle Abgeordneten werden direkt gewählt und stimmen (ohne Partei-/ Klubzwang) gemäß dem regionalen Mehrheitsentscheid ab
Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“
Die Jagd muss den gesamtgesellschaftlichen Interessen dienen und ökologisch-tierschutzgerecht erfolgen. Dem wird die in neun Landesgesetzen unterschiedlich geregelte
Jagd nicht gerecht. Die Landesgesetze erlauben z.B.: tierquälerische Jagdmethoden, Bejagung seltener Arten, Abschuss von Elterntieren mit Jungen oder Tötung von Hunden und Katzen. Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge daher ein Bundesjagdgesetz erlassen, das die Einhaltung der im Beiblatt dargelegten Grundsätze sicherstellt.
Beiblatt zum Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“
Das Bundesgesetz oder Bundesgrundsatzgesetz zur Regelung der Jagd soll folgende Grundsätze verwirklichen:
I. Jagdbare Arten, Schonzeiten, Jagdmethoden
1. Schonzeiten für alle jagdbaren Tierarten
Problem: Derzeit gilt in mehreren Bundesländern für einige Tierarten (z.B. Füchse, Marder, Iltisse) keine Schonzeit, d.h. sie können das ganze Jahr über getötet werden, selbst dann, wenn sie Junge zu versorgen haben. Junge, die dadurch ihre Mutter verlieren, verhungern qualvoll.
Die Bejagung von Vögeln zur Balzzeit stellt auch für die nicht getöteten Tiere eine erhebliche Störung dar und hat negative Auswirkungen auf die Reproduktion.
Lösung: Für alle jagdbaren Tierarten muss jeweils eine Schonzeit gelten, die als Minimum gewährleistet, dass säugende Muttertiere bzw. fütternde Elterntiere nicht getötet werden. Jegliche Bejagung von Vögeln während der Balzzeit oder des Frühjahrszuges ist zu verbieten. Erläuterung: Anzustreben sind lange Schonzeiten auch deshalb, weil dadurch das Angsterleben von Wildtieren minimiert wird. Durch lange Bejagungszeiten (wie derzeit) erzeugt der Mensch hingegen intensive/schwere Angst bei Wildtieren.
2. Grausame Fang- und Jagdmethoden dürfen nicht angewendet werden
Problem: Eine Reihe von überkommenen Jagdmethoden wird weiterhin praktiziert, obwohl sie viel Tierleid hervorrufen. Das ist mit dem im Verfassungsrang stehenden Staatsziel Tierschutz nicht vereinbar. Lösung: Jedenfalls bundesweit zu verbieten sind:
a. Baujagd
b. Fallenjagd
c. Gatterjagd
d. Ausbildung von Jagdhunden und Greifvögeln an lebenden Tieren
Erläuterung: Für die Tötung eines empfindungsfähigen Wirbeltieres bedarf es nicht nur eines vernünftigen Grundes, sondern die Tötung hat auch so angst- und schmerzfrei wie möglich zu erfolgen. Jede Jagdpraxis, die das nicht garantieren kann, erzeugt unnötiges Tierleid und ist daher abzulehnen.
3. Gezüchtete Tiere dürfen nicht für die Jagd ausgesetzt werden
Problem: Vor allem Fasane und Stockenten werden noch immer zur Vergrößerung der Jagdstrecke und zum bloßen Abschieß-Zeitvertreib ausgesetzt. Einer nachhaltigen Populationsaufstockung dient das nachweislich nicht, ganz im Gegenteil sind die ausgesetzten Tiere von ihrer genetischen Konstitution bzw. Vorerfahrung für eine Aufstockung in der Regel ungeeignet.
Lösung: Das Aussetzen von Tieren darf nur nach strenger Biodiversitätsbeurteilung zur Populationsaufstockung mit genetisch, epigenetisch und von ihrer Vorerfahrung her geeigneten Individuen erfolgen, wobei – um einen nachhaltigen Erfolg zu gewährleisten – nicht nur entsprechende Begleitmaßnahmen durchzuführen sind, sondern eine (regionale) Totalschonung dieser Tierart zu verordnen ist, bis ein günstiger Populationszustand erreicht ist.
Erläuterung: Das Ziel ist nicht die Begünstigung einzelner jagdlich interessanter Tierarten, sondern die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes, bzw. einer höheren Biodiversität. Tierarten, in deren Reproduktion der Mensch eingreift, unterliegen anderen Selektionsregimen als frei lebende Tiere und die jeweiligen Zuchttiere entsprechen meist nicht den lokal angepassten Genotypen – „Populationsaufstockungen“ sind aus diesem Grunde immer heikel und können heimische Wild- bzw. Vogelvorkommen durch Einkreuzung genetisch gefährden.
4. Verbot der Tötung von Haustieren (Hunden, Katzen)
Problem: Derzeit sind Jäger*innen in manchen Bundesländern berechtigt, Hunde und Katzen bereits in wenigen hundert Meter Entfernung vom nächsten Wohnhaus zu töten. Das ist sowohl ein Tierschutzproblem als auch ein soziales Problem. Außerdem besteht die Gefahr, dass durch Verwechslung von Wölfen oder Goldschakalen mit Hunden oder von Wildkatzen mit Hauskatzen geschützte Arten getötet werden.
Lösung: Die Berechtigung für Jäger*innen, Hunde und Katzen zu töten, ist zu streichen. Gleichzeitig gilt es natürlich zu verhindern, dass Wildtiere durch unkontrolliert umherstreunende Hunde oder Katzen gestört oder gar getötet werden. Es wären derartige Fälle zu dokumentieren (zB durch Handyvideos), anzuzeigen und die Tierhalter*innen erforderlichenfalls zu sanktionieren (vor allem, um Wiederholungsfälle zu vermeiden).
Erläuterung: Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, haben nicht nur einen Eigenwert wie alle anderen empfindungsfähigen Tiere, sondern sind zusätzlich in vielen Fällen auch Familienmitglieder. Ihre Tötung bedeutet daher nicht nur das vorzeitige, gewaltsame Ende ihres Lebens, sondern ruft oft auch große Trauer bei ihren Bezugspersonen hervor. Für Freigängerkatzen gilt im Tierschutzrecht eine Kastrationsverpflichtung. Herrenlose Katzen sind in Österreich Ziel von Kastrationsprogrammen, Streunerhunde gibt es in Österreich kaum.
5. Jagdbare Tierarten nach ökologischen Kriterien definieren
Problem: Die Listen an jagdbaren Tierarten sind nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, sondern auch willkürlich und ökologisch unbegründet. In diesen Listen finden sich viele Tierarten, deren Bejagung unnötig und ungerechtfertigt oder sogar ökologisch schädlich ist.
Lösung: Die jagdbaren Tierarten sind nach klaren Kriterien in drei Managementstufen (Nutzungs-, Entwicklungs- und Schutzmanagement) einzuteilen. Als Vorbild hierfür kann die Regelung in § 7 des Jagdgesetzes von Baden-Württemberg dienen. Die ökologische Funktionaller Wildtiere ist anzuerkennen.
Erläuterung: Dort, wo Bejagung aus Gründen des Wald- bzw. Biodiversitätsmanagements erforderlich ist, sind Abschusspläne auf soliden Grundlagen (Wildeinflussmonitoring,Waldbegehungen, Kontrollflächen, Schälschadeninventur, Vegetationsgutachten) zu
erstellen, die die Erhaltung und den Schutz der Artenvielfalt im Ökosystem in den Mittelpunkt stellen.
6. Gefährdete Tierarten sind zu schonen
Problem: Noch immer sind (stark) gefährdete Tierarten Bestandteil der Jagdgesetze. So nahmen z.B. die Bestände des Rebhuhns in Österreich in den letzten 20 Jahren um 75% ab.
Dennoch wurden in den letzten vier Jagdsaisonen insgesamt mehr als 9000 Rebhühner erschossen. Lösung: Tierarten, die in Österreich oder darüber hinaus gefährdet oder von starken Populations-rückgängen betroffen sind, dürfen nicht länger bejagt werden.
Erläuterung: Dazu gehören jedenfalls alle Arten, die als gefährdet, stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht eingestuft sind (z.B. Steppeniltis, Tafelente), die in der BirdLife-Ampelliste in der roten Kategorie aufscheinen (z.B. Rebhuhn, Turteltaube), die in Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet sind (z.B. Wildkatze), oder die einen ungünstigen Erhaltungszustand im nationalen Bericht gemäß Art. 17 FFH-RL aufweisen.
7. Keine Verwendung von Bleimunition
Problem: Jährlich wird die Umwelt in Österreich durch Tonnen an Blei aus Munition vergiftet. Das ist eine Gefahr für die Umwelt (Bodenvergiftung), für Tiere und nicht zuletzt auch für Menschen (Bleiverunreinigung von Wildfleisch). Tiere, die einen Beschuss mit Bleischrot überleben, können anschließend qualvoll an Bleivergiftung sterben. Adler und andere Tiere fallen dem Blei zum Opfer, wenn sie angeschossene Tiere oder Aas verzehren.
Lösung: Vollständiges Verbot der Verwendung bleihaltiger Munition.
Erläuterung: Nach einer Richtlinie der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten sollte die Bleimunition bis 2017 in allen Lebensräumen durch nicht-toxische Alternativen ersetzt sein. In Österreich bekannten sich der Umweltminister und die Umweltlandesrät*innen schon 2014 zum „Ausstieg aus der Verwendung bleihaltiger Munition“. Dennoch ist bisher nur in Feuchtgebieten die Verwendung von Bleimunition untersagt.
8. Ökologische Grenzen respektieren
Problem: In einigen Bundesländern sehen die Jagdgesetze (verpflichtende) Rot- und Rehwildfütterungen vor. Wenn Wildtiere ähnlich wie landwirtschaftlich genutzte Tiere gefüttert werden, bringt das eine Vielzahl an Problemen mit sich. Im Winter stellt sich der Stoffwechsel der Tiere um und ist dann nicht auf nährstoffreiches Futter ausgelegt. Im Bereich der Fütterungen können sich vermehrt Krankheiten (Parasiten, Tuberkulose usw.) ausbreiten. Letztlich zielt die Fütterung auf Trophäenmaximierung und vergrößert das Problem der Wildschäden im Wald. Österreich hat europaweit die höchsten Rot- und Rehwilddichten, was der Entwicklung naturnaher Wälder entgegensteht.
Lösung: Schrittweises Beenden der verpflichtenden Winterfütterung bis 2030, danach generelles Fütterungsverbot; Wildtierdichten sollen dem Lebensraum angemessen sein. Allen Tier-arten muss es möglich sein, tierartspezifische Verhaltensweisen auszuleben. Dazu gehören auch physiologische Überlebensstrategien im Winter. Das Angebot an Lebensräumen für Wildtiere und die Habitatqualität (v.a. Verfügbarkeit natürlicher Nahrung und Deckung) müssen wieder verbessert werden.
Erläuterung: Fütterung ersetzt keinen Lebensraum. Rot- und Rehwildbestände, die aufgrund von Fütterung über die ökologische Tragfähigkeit der Lebensräume hinausgehen, schaden dem Wald und auch der Wildpopulation selbst. Stattdessen sollen die natürlichen Selektionsbedingungen (Evolution) so weit wie möglich zugelassen und damit die Gesundheit der Wildbestände gefördert werden.
9. Ausnahmen
Problem: Besondere Umstände können es punktuell erforderlich machen, von den oben genannten Grundsätzen abzuweichen. Dazu zählen extreme Notzeiten, die begrenzte Ausnahmen vom Fütterungsverbot erforderlich machen können.
Lösung: Örtlich und zeitlich begrenzte Ausnahmen von den obigen Punkten können gewährt werden, wo es aus übergeordnetem öffentlichem Interesse erforderlich ist. Ein solches muss wissen-schaftlich fundiert geprüft werden, also tatsächlich gegeben sein.
Erläuterung: Dabei müssen im Sinne der Aarhus-Konvention die Parteirechte von anerkannten Umweltorganisationen als Träger öffentlicher Belange berücksichtigt werden, um zum einen deren Erfahrungswerte in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen und zum anderen auch die Transparenz der Entscheidungsgrundlagen zu gewährleisten.
II. Jagdwesen
10. Bundesweite Jagdkarte
Problem: Derzeit gelten Jagdkarten nur für ein Bundesland. Wer in Revieren in mehreren Bundesländern jagt, muss mehrere Jagdkarten lösen und den damit verbundenen finanziellen und organisatorischen Aufwand tragen.
Lösung: Jagdkarten (inkl. Versicherungsschutz) sollen bundesweite Gültigkeit bekommen. Ebenso muss auch der Verlust der Jagderlaubnis bei Wildtierkriminalität und schweren Verstößen gegen das Bundesjagdgesetz im gesamten Bundesgebiet gelten.
Erläuterung: Die Zersplitterung des Jagdrechts in neun Einheiten ist kostenaufwendig und ineffizient. Es benötigt auch kein KFZ-Fahrer neun Nummerntafeln und neun verschiedene Versicherungen, um in ganz Österreich sein Fahrzeug lenken zu können.
11. Abschaffung der gesetzlich verpflichtenden Trophäenschau
Problem: Noch immer findet eine Selektion nach Geweih- und Körpermerkmalen statt, das bedeutet, eine „Auslese“ erfolgt primär nur nach den gewünschten Merkmalen der Trophäe und nicht nach ökologischen bzw. biologischen Prämissen.
Lösung: Abschaffung der behördlichen Pflicht-Trophäenschauen („Hegeschauen“) und Geweihbewertungen; natürliche Geweih- bzw. Trophäenentwicklung i.S.v. standort- und lebensraumangepasster Geweihbildung ermöglichen.
Erläuterung: Trophäenschauen bewirken eine völlig falsche Prioritätensetzung. Im Ergebnis wird ein Wettrennen um die stärkste Trophäe unterstützt.
12. Wirksame Verfolgung von Wildtierkriminalität
Problem: Wildtierkriminalität, wie z.B. illegale Abschüsse von Adlern oder das Auslegen von Gift, wird derzeit kaum verfolgt, und wenn doch einmal ein Täter oder eine Täterin ausgeforscht wird, kommt er/sie meist ohne oder mit einer geringfügigen Strafe davon. Somit besteht keine Abschreckungswirkung, was sich in konstant hohen Zahlen solcher Verstöße niederschlägt.
Lösung: Für eine wirksame Verfolgung von Jagdvergehen sind folgende Maßnahmen umzusetzen:
● Schulung von Staatsanwält*innen, Richter*innen und Verwaltungsbehörden in Bezugauf Jagdvergehen
● Reform des Jagdaufsichtssystems, inkl. externer Überprüfung (z.B. Umweltanwaltschaften als Supervision)
● Kontrolle der Abschüsse („Grünvorlage“) durch Grundeigentümer; Kontrollorgane dürfen nicht die Jäger*innen selbst sein
● Bei schwerer Wildtierkriminalität auch Sanktionierung der Pächter*innen (z.B. mehrjähriger Entzug der Jagdausübungsberechtigung)
● Tote Exemplare nicht jagdbarer oder ganzjährig geschonter Arten müssen für wissenschaftliche Untersuchungen (z.B. Todesursachenforschung) und Verbleib in Bundes- und Landesmuseen zugänglich gemacht werden.
● Verpflichtung für Präparatoren, dass sie Tiere gefährdeter Arten nicht ohne behördliche Bestätigung annehmen dürfen
Erläuterung: Wildtierkriminalität ist kein Kavaliersdelikt, das mit Achselzucken beantwortet werden kann! Das Problembewusstsein über die Folgen dieser kriminellen Verhaltensweisen ist leider unterentwickelt. Eine Bewusstseinsschärfung wird durch eine wirksame Verfolgung von Straftaten erreicht.
13. Überbetriebliche Eigenjagd
Problem: Grundeigentümer werden, sofern sie nicht über Grund und Boden in Eigenjagdgröße verfügen (unterschiedlich je nach Bundesland, meist 115 ha), zu Zwangsgenossenschaften zusammen-gefasst. Dadurch haben sie keinen Einfluss auf die Ausführung der Jagd auf ihrem eigenen Grund.
Lösung: Ermöglichung gemeinsamer Eigenjagden auf Basis der gesetzlichen Eigenjagdgröße durch Zusammenschluss mehrerer angrenzender Grundbesitzer.
Erläuterung: Dadurch wird Grundeigentümern die Möglichkeit gegeben, die Grundsätze der Bejagung auf ihrem Grund und Boden im rechtlichen Rahmen zu beeinflussen. Der Jagdleiter wird in diesem Fall von den Grundeigentümern bestellt und hat die Funktion eines Jagdverwalters.
14. Eigenbewirtschaftung
Problem: Derzeit besteht für Grundeigentümer in mehreren Bundesländern ein Zwang, ihre Flächen zur jagdlichen Bewirtschaftung zu verpachten, und dies über viele Jahre am Stück (in NÖ: 9 Jahre).
Lösung: Aufhebung des Verpachtungszwanges für genossenschaftliche Jagdgebiete – Möglichkeit der Eigenbewirtschaftung durch die Grundeigentümer nach Vorarlberger und Tiroler Vorbild.
Erläuterung: Durch die Aufhebung des Verpachtungszwanges wird dem Grundbesitzer ermöglicht, zwischen Eigenbewirtschaftung und Verpachtung zu wählen.
Im Falle der Eigenbewirtschaftung werden alle interessierten Jäger, bevorzugt ortsansässige Grundeigentümer, mittels Revierbegehungsscheinen in die Jagd eingebunden.
Volksbegehren „Wohnungskosten wirksam reduzieren“
Die Mieten steigen und steigen, sodass sich viele Österreicher das Wohnen nicht mehr leisten können. Wohnung und Häuser werden wie eh und je gebaut. Das heißt das ANGEBOT an Wohnungen – inklusive der damit verbundenen Bodenversiegelungen - steigt jedes Jahr.
Das Problem beim Wohnen ist aber, dass die NACHFRAGE - hauptsächlich aufgrund der starken Zuwanderung nach Österreich - noch viel schneller steigt, als das Angebot, und somit die Mietpreise in Österreich massiv ansteigen.
Inzwischen (im Jahr 2022) leben 1,8 Millionen Ausländer in Österreich. Das sind 20,5% der Gesamtbevölkerung.
Alleine im Jahr 2022 wurden 112.272 neue Asylanträge in Österreich gestellt. (Das sind um 27% mehr als im Jahr 2015, dem Jahr der großen Flüchtlingswelle. Davon sind 25.038 Asylanten aus Afghanistan, 20.047 aus Indien und 19.747 aus Syrien. Qu. BMI, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl.
=>h.tt.ps://w.w.w.bmi.gv.at/301/Statisiken/files/Jahresstatistiken/Detailstatistik_BFAKennzahlenJahr_2022-inklVertriebene.pdf
(Die 78.000 Ukrainer mit Aufenthaltstitel in Österreich sind da noch gar nicht mitgerechnet.)
Die rund 190.000 neuen Asylanten, Migranten, Flüchtlinge, Zuwanderer usw brauchen Wohnungen, die großteils vom österr. Staat mit dem Steuergeld der Österreicher bezahlt werden. Die Wohnung – die ein Ausländer bekommt – kann klarerweise kein Inländer mehr bekommen. Es herrscht ein Verdrängungswettbewerb und die Mietpreise steigen und steigen. D.h. die Lösung der Wohnungsmisere liegt hauptsächlich darin, die Zuwanderung nach Österreich und somit die Nachfrage nach Wohnungen nachhaltig zu senken! Das würde die Mietpreise am freien Wohnungsmarkt dauerhaft senken.
(Exkurs: Einmalige Bonuszahlungen für Mieter, Mietpreisdeckel usw. helfen deshalb nicht, da ja damit nur Geld gedruckt wird bzw gesetzlich eingegriffen wird, aber dadurch einerseits die Nachfrage nach Wohnungen nicht gesenkt wird und auch keine einzige neue Wohnung gebaut wird. Das Ergebnis einer solchen Politik wären verfallende Häuser und 10.000e obdachlose Menschen und das will wohl niemand.)
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge Gesetze beschließen, mit denen die Zuwanderung bzw die Migration nach Österreich massiv beschränkt wird, solange, bis sich die Wohnungssituation und die Mietpreise wieder normalisiert haben.
Ein weiteres Thema sind die Wohnnebenkosten (= Betriebskosten, wie Müll, Kanal und Energie).
Wenn Sie sich das Wohnen in Österreich wieder leisten wollen, dann unterschreiben Sie bitte dieses Volksbegehren. Anders werden ihre Kinder, liebe Österreicher, kaum mehr eine Wohnung finden und finanzieren können.
Volksbegehren „Mehrwertsteuerstreichung auf Grundnahrungsmittel"
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel per sofort streichen.
Jeder Mensch muss Essen und Trinken. Es ist nicht einzusehen, warum der österr. Staat dabei noch mitkassiert und den Leuten die Butter vom Brot wegnimmt. Immer mehr Leute können sich ihr Leben nicht mehr leisten. Einige Leute stehen vor der Entscheidung: Essen oder Heizen.
Da das Gesetz im Parlament beschlossen wurde, kann es auch wieder durch das Parlament abgeschafft werden. Damit könnte die Inflation von derzeit 9,8% im April 2023 abgesenkt werden. Der österr. Bevölkerung bliebe mehr Geld im Börserl. Das Geld würde die österr. Bevölkerung dringend für andere Dinge benötigen.
Die Mehrwertsteuerstreichung auf Grundnahrungsmittel ist treffsicher, da davon die gesamte Bevölkerung profitieren würde (das untere Einkommensdrittel sogar am meisten, da diese von ihrem wenigen Geld überproportional viel Grundnahrungsmittel kaufen, im Vergleich zum Durchschnitt der Bevölkerung).
Die Mehrwertsteuerstreichung bzw Umsatzsteuerstreichung auf Grundnahrungsmittel ist einfach und schnell umsetzbar. Damit würden Bürokratiekosten wegfallen, da man keine Steuer mehr administrieren und kontrollieren müßte. Eine dauerhafte Mehrwertsteuerstreichung hat auch eine dauerhafte Wirkung.
Grundnahrungsmittel sind für uns: Obst, Gemüse, Kartoffeln, Getreideerzeugnisse wie z.B. Teigwaren, Reis, Backwaren, Nüsse, Fleisch, Fisch, Eier, Speisesalz, Zucker, Honig, Speisefette und Speiseöle, Milchprodukte und Babynahrung, sowie Milch, Kakao, Tee und Kaffee. All diese Produkte sollen in Zukunft in Österreich steuerfrei sein.
Die Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel will die Mehrheit im Parlament aber nicht. (z.B. Ablehnung eines SPÖ-Antrages am 12.5.2023 im Nationalrat). Sonst gäbe es nämlich weniger Geld z.B. für die Parteienförderung, für den EU-Beitrag Österreichs, für die Unterstützung des Ukraine-Kriegs, für die Staats-Subventionen für das AUA-Flugunternehmen oder für die Zuwanderer nach Österreich. All das ist der Parlamentsmehrheit wichtiger, als die Mehrwertsteuersenkung auf Lebensmittel für das österreichische Volk. Deshalb muss jetzt das Volk die Mehrwertsteuerstreichung auf Grundnahrungsmittel mittels Volksbegehren einfordern.
Liebe Wahlberechtigte!
Wenn Sie für eine Mehrwertsteuerstreichung auf Grundnahrungsmittel sind, dann unterstützen Sie bitte dieses Volksbegehren, je früher desto besser.
Volksbegehren „Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!“
Immer mehr Privatpersonen entdecken Volksbegehren als Geschäftsidee für sich: Sie kassieren trotz unsinniger, oftmals nicht umzusetzender Forderungen für jedes Volksbegehren, das von 100.000 Stimmberechtigten unterschrieben wurde, einen Reingewinn in der Höhe von € 13.686,00 (Stand: 01.04.2023) von unser aller Steuergeld.
Der Gesetzgeber möge daher das Volksbegehrengesetz 2018 dahingehend ändern, dass der zu refundierende Betrag lediglich die zuvor geleisteten Kostenbeiträge abdeckt.
Seit dem 1. Volksbegehren im Jahre 1964 hat sich in Österreich rechtlich, politisch und auch technisch viel verändert. So wurden von 1964 bis 1999 insgesamt 21 Volksbegehren eingeleitet. Dem gegenüber stehen allein in den Jahren 2020 bis 2023 insgesamt 35, für neun weitere steht bereits der Eintragungszeitraum fest (Stand: 01.05.2023).
Der Hintergrund ist: Die Initiatoren, oftmals Privatpersonen, haben bei der Einbringung der Anmeldung für ein Volksbegehren einen Kostenbeitrag von € 622,00 (Stand 01.04.2023) sowie in weiterer Folge einen Druckkostenbeitrag von € 2.799,50 (Stand 01.04.2023) zu entrichten. Aber: Sobald das Volksbegehren die Eintragungsreichweite von 100.000 Unterschriften erreicht hat, erhalten sie laut Gesetz die geleisteten Kostenbeiträge in der fünffachen (!) Höhe zurück! Dies sind € 17.107,50 (Stand: 01.04.2023), woraus sich ein Reingewinn von € 13.686,00 pro Volksbegehren ergibt, was ein durchaus lukratives Geschäft darstellt.
Bei den letzten 35 Volksbegehren haben insgesamt 30 die 100.000-Unterschriften-Marke erreicht. Dafür haben die Initiatoren – nach Abzug der Kostenbeiträge – insgesamt € 410.580,00 an Steuergeld kassiert. Lediglich fünf Volksbegehren sind an der 100.000-Unterschriften-Marke mehr oder weniger knapp gescheitert.
Der Kostenaufwand für die Republik Österreich und damit für jeden Steuerzahler ist bei jedem Volksbegehren enorm. Zusätzlich zu den oben genannten zu ersetzenden Kostenbeiträgen an die Initiatoren werden den Gemeinden die bei der Durchführung dieses Bundesgesetzes erwachsenden Kosten vom Bund ersetzt. Insofern hat der Bund bei jedem Eintragungszeitraum eine Pauschalentschädigung in der Höhe von € 0,40 (Stand 01.04.2023) pro Stimmberechtigten an die Gemeinden zu leisten. Dies ergibt jedes Mal über € 2,500.000,00 an Steuergeld! Und derzeit sind mindestens 3 Eintragungszeiträume pro Jahr üblich.
Man kann an der Anmeldungsflut für neue Volksbegehren auch leicht erkennen, dass immer mehr Privatpersonen diese Geschäftsidee für sich entdecken. Denn aktuell (Stand 01.05.2023) befinden sich sage und schreibe 87 Volksbegehren in der Unterstützungsphase!
Bei Umsetzung dieses Begehrens käme Volksbegehren – als ursprünglich sinnvolles Instrument der direkten Demokratie – auch wieder mehr Gewicht zuteil. Denn unsinnige und von Haus aus nicht umzusetzende Begehren würden aufgrund des Wegfalls der Gewinnmöglichkeit gar nicht erst eingereicht werden.
Es wird daher eine rasche Reformierung des Volksbegehrengesetzes 2018 gefordert, damit die private Bereicherung mit Steuergeld zeitnah unterbunden wird. Der Gesetzgeber möge daher beschließen, im § 17 (2) Volksbegehrengesetz 2018 das Wort ‚fünffachen‘ zu streichen und damit den an die Initiatoren zu refundierenden Betrag den geleisteten Kostenbeiträgen (€ 3.421,50) gleichzusetzen.
Volksbegehren „HEIMATSCHUTZ-Volksbegehren“
Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge umfassende Maßnahmen zum Erhalt der Identität unseres Staatsvolks und der Kontinuität der österreichischen Kultur beschließen, durch Reform des Asyl- und Fremdenrechts zur Beendigung der Armutszuwanderung, einer Schubumkehr der Wanderungsbewegungen, einer Sicherung der Staatsgrenzen sowie durch Förderung österreichischer Familien. Eine Präambel zur Bundesverfassung soll sicherstellen, dass der Schutz des Staatsvolks als Staatszielbestimmung verankert wird.
Volksbegehren „Schilling statt Teuro"
1. Die derzeitigen Teuerungen sind für viele der Normalbürger und Unternehmen in Österreich existenzbedrohend.
2. Die Teuerungen in Österreich hängen zu einem großen Teil auch mit der EU-Politik und der Euro-Währung zusammen.
3. Der „Euro” ist zum „Teuro” geworden.
4. Wir fordern die rasche Währungsumstellung in Österreich von „Euro” auf „Schilling”.
Jetzt ist die massive Teuerungswelle bzw. Inflationswelle bei den Bürgern in der Realität angekommen. Die Inflation in Österreich liegt derzeit bei unfassbaren 8% - 10% pro Jahr. Der Euro wird nun verstärkt als „Teuro“ wahrgenommen. Die Warenmenge bleibt gleich (oder sinkt sogar), die Euro-Geldmenge steigt. Das ist eine klassische Inflation bzw. Geldentwertung. Diese Geldentwertung spüren die Sparer - die in Euro Geld sparen - am deutlichsten. Ihr erspartes Geld (Sparguthaben) ist im Laufe eines Jahres zwar nominal leicht gestiegen, aber um 10% weniger wert geworden!!! (Das Geld ist sozusagen eine „Mogelpackung“). Ein zusätzliches Problem ergibt sich, wenn die Kosten schneller steigen, als die Einkommen der Leute. Dann können sich die Leute ihr Leben nicht mehr leisten.
* Tipp 1 an die Politik: Nur eine stabile Währung kann Wohlstand für die Bevölkerung bringen.
* Tipp 2 an die Politik: Ohne Sparen bei den Staatsausgaben wird man die Inflation / Geldentwertung / Preissteigerungen nicht in den Griff bekommen.
Viele Leute hatten schon bei der EURO-Einführung das Gefühl, dass sich ihr Leben verteuert hat und noch weiter verteuern werde. Die EU hat seit Februar 2022 - ohne Zustimmung durch das Volk - neue und massive Wirtschaftssanktionen gegen Russland verhängt. In Folge dessen wurden die Gaspreise massiv erhöht und in Folge dessen sämtliche Energie-, Lebensmittel- und die Wohnungs-kosten.
Österreich zahlt im Jahr 3.600 Millionen Euro (Jahr 2022) an EU-Beiträgen. (Das sind in alter Schilling-Wahrung unfassbare 49.537 Millionen Schilling jährlich !!!) Dieses österreichische Steuer-zahlergeld - das jährlich an die EU überwiesen wird - fehlt klarerweise in Österreich. Die Rückflüsse von 2.332 Millionen Euro aus der EU an Österreich sind um ca. 1,3 Milliarden Euro geringer, als die Beitragszahlungen Österreichs an die EU. Österreich ist bislang Nettozahler der EU und das wird voraussichtlich auch so bleiben, solange Österreich Mitglied der EU ist. Österreich sollte mit dem Subventionieren für die EU-Nettoempfänger Polen, Griechenland, Ungarn und Rumänien usw. schleunigst aufhören.
„Der Schilling bleibt“, hieß es vor der Volksabstimmung 1994 zum EU-Beitritt Österreichs. Nach dem EU-Beitritt wurde die Schilling-Währung von der Politik schrittweise bis Februar 2002 ab-geschafft, ohne dafür eine Zustimmung durch das Volk zu haben. Das Vertrauen in die EURO-Währung ging im Volk immer mehr verloren. Jetzt ist es für Österreich hoch an der Zeit, das Experiment mit der EURO-Währung zu beenden und zur sicheren Schilling-Währung zurückzukehren.
Mit ihrer Unterschrift bei diesem Volksbegehren leisten Sie Ihren demokratischen Beitrag zur Wiedereinführung der Schilling-Währung in Österreich. Danke.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge – falls erforderlich auch unter Abhaltung einer Volksabstimmung - die Währungsumstellung von der Euro-Währung auf die Schilling-Währung für Österreich raschest beschließen oder in die Wege leiten.
Volksbegehren „Initiative Gleichberechtigung Wehrpflicht“
Es ist notwendig, dass der Bundesgesetzgeber schnellstmöglich die Tatsache behebt, dass nur männliche Staatsbürger den Präsenz- oder Zivildienst ableisten müssen, da dies zu Ungleichbehandlungen führt. Wir fordern:
1. Die Verpflichtung von allen StaatsbürgerInnen jeden Geschlechts wahlweise zum Grundwehr- oder Zivildienst.
2. Die gleiche Bezahlung für jede/n GrundwehrdienerIn sowie gleiche Bezahlung für jede/n ZivildienerIn
Gemäß dem Wehrgesetz 2001 § 10 Abs. 1 sind “Alle österreichischen Staatsbürger männlichen Geschlechts” wehrpflichtig. Dies steht jedoch im Widerspruch zu Artikel 7 Abs. 1 der Bundesverfassung, der besagt, dass alle Bundesbürger vor dem Gesetz gleich sind und dass Vorrechte aufgrund von Geburt, Geschlecht, Stand, Klasse oder Bekenntnis ausgeschlossen sind.
Folgende Ungleichbehandlungen entstehen durch das Wehrgesetz 2001 in der aktuellen Fassung:
- Männliche Staatsbürger sind durch den Präsenz- oder Zivildienst für 6 bzw. 9 Monate gebunden, während dieser Zeit können sie keiner Ausbildung nachgehen oder keine erwerbsmäßige Tätigkeit ausüben, die höhere Bezahlung und bessere Karrierechancen bietet. Dies führt zu Nachteilen auf dem Arbeitsmarkt im Vergleich zu Personen ohne Wehrpflicht.
- StaatsbürgerInnen anderen Geschlechts haben keine Möglichkeit, Zivildienst abzuleisten, was zu niedrigerer Bezahlung und anderen Nachteilen im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres führt (zum Beispiel keine österreichweit gültige Klimakarte).
Die Erhöhung der zur Verfügung stehenden Zivilkräfte soll vor allem dem Gesundheitssystem und Rettungsdienst zugutekommen. Der in diesen Bereichen aktuell problematische Personalmangel kann so rasch und einfach durch junge Arbeitskräfte ersetzt werden.
Volksbegehren „BARGELD ALS GRUNDRECHT"
Wir, die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, erkennen die Bedeutung von Bargeld als zentrales Element unserer finanziellen Freiheit, Privatsphäre und individuellen Autonomie. Es ist an der Zeit, das Recht auf Bargeld als grundlegendes Bürgerrecht in unsere Bundesverfassung aufzunehmen. Mit diesem Volksbegehren wollen wir sicherstellen, dass Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel geschützt wird und jeder Bürger das Recht hat, es uneingeschränkt zu nutzen.
Finanzielle Freiheit: Das Recht auf Bargeld garantiert jedem Bürger die Möglichkeit, über sein eigenes Geld frei zu verfügen, ohne von elektronischen Zahlungssystemen oder Banken abhängig zu sein. Es ist ein unverzichtbares Instrument zur Wahrung unserer individuellen Freiheit und Selbstbestimmung.
Privatsphäre: Bargeld schützt unsere Privatsphäre und verhindert, dass unsere finanziellen Transaktionen lückenlos nachverfolgt werden können. Jeder Bürger sollte das Recht haben, seine finanziellen Angelegenheiten diskret zu regeln, ohne dabei überwacht oder kontrolliert zu werden.
Schutz vor Krisen: In Zeiten von Krisen, wie zum Beispiel Naturkatastrophen, Stromausfällen oder technischen Problemen, kann Bargeld als ein zuverlässiges Zahlungsmittel dienen. Es ermöglicht uns, weiterhin Handel zu treiben und unsere grundlegenden Bedürfnisse zu erfüllen, selbst wenn elektronische Systeme vorübergehend ausfallen.
Das Recht auf Bargeld soll als grundlegendes Bürgerrecht in unserer Bundesverfassung verankert werden. Es soll jedem Bürger dasRecht garantieren, Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel zu
verwenden.
Wir fordern alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich diesem Volksbegehren anzuschließen und dafür zu sorgen, dass Bargeld weiterhin ein zentraler Bestandteil unserer Gesellschaft bleibt. Lassen Sie uns gemeinsam dafür eintreten, dass jeder Bürger das Recht hat, über sein eigenes Geld frei zu verfügen und unsere Grundrechte und Werte zu schützen.
Volksbegehren „Schutz der Privatadresse"
Der Nationalrat wolle ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, welches beinhalten soll:
Natürliche Personen haben ein Recht auf Geheimhaltung und Schutz ihrer privaten Wohnadresse (personenbezogene Daten).
Die Herausgabe dieser Daten soll weder von österreichischen StaatsbürgerInnen, noch von Fremden, ausgenommen staatliche Behörden, beim zentralen Melderegister (ZMR) beantragt werden können.
Das Gesetz soll die Privatsphäre und die Sicherheit des österreichischen Volkes schützen.
Volksbegehren „Politikerprivilegien abschaffen - Nebenerwerbseinkommen“
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber wird aufgefordert eine gesetzliche Regelung zu schaffen und umzusetzen, welche ein Verbot für, bzw. eine Deckelung von Erwerbseinkommen aus Nebenerwerbstätigkeiten für politische Mandatare des National- und des Bundesrates vorsieht, oder durch die der Bezug von Geldleistungen für die politische Arbeit anteilsmäßig, im Verhältnis zu den geleisteten Wochenstunden im Nebenerwerb, gekürzt wird.
Vorbemerkung
Die Begründung eines Volksbegehrens ist gem. §3 (7) 1 Volksbegehrensgesetz erst in einer späteren Phase des Verfahrens einzubringen. Wir wollen unsere Unterstützerinnen und Unterstützer aber bereits von Beginn an informieren, was die Gründe für dieses Volksbegehren sind.
Gründe für das Volksbegehren
Die Bezüge für Politiker liegen deutlich über dem österreichischen Durchschnittseinkommen. Einige Spitzenpolitiker verdienen beispielsweise mehrere hunderttausend Euro pro Jahr. (siehe: www.bezuege.at) Es ist nicht einzusehen, dass Politiker derart hohe Geldleistungen erhalten, wenn diese anscheinend durch ihre politische Arbeit nicht ausgelastet sind und nebenbei noch die Zeit finden sich anderen beruflichen Tätigkeiten zu widmen. Bei anderen Berufs- und Bevölkerungsgruppen wäre es für den Arbeitgeber vollkommen normal, dass bei unzureichender Arbeitsauslastung die Arbeitszeit und damit das Gehalt gekürzt wird. Weiters braucht jeder Arbeitnehmer die Erlaubnis des Arbeitgebers sich durch Nebenerwerb einen Zusatzverdienst zu schaffen. Aus Gründen der Gerechtigkeit ist dieselbe Vorgehensweise auch bei Politikern angebracht.
Volksbegehren „KI-Grundrechte einführen“
Wir fordern einen bundes(verfassungs)gesetzlichen Rahmen für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI), um den durch KI bedingten Wandel der österreichischen Gemeinschaft positiv zu gestalten. Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge KI-Grundrechte einführen, die sowohl (1) die Gesellschaft vor ungünstigen Einflüssen durch KI schützt, als auch (2) langfristig und schrittweise KI-Systemen – ihrer Nützlichkeit entsprechend – Freiheiten einräumt.
Die rasche Entwicklung und die qualitativen Fortschritte im Bereich der KI haben zu neuen Möglichkeiten, aber auch zu neuen Herausforderungen geführt, die eine sorgfältige rechtliche und ethische Betrachtung erfordern. Die bestehenden Bundes(verfassungs)gesetzge bieten oft keinen ausreichenden Rahmen um der Situation gerecht zu werden. Deshalb sollen KI-Grundrechte eingeführt werden.
Während die Ausgestaltung von KI-Grundrechten im Detail kompliziert sein mag bleibt die Forderung an den Bundes(verfassungs)gesetzgeber im Kern doch klar:
- KI-Systeme projizieren Macht, was spezielle Regularien (Pflichten für KI-Anwendungen) zum Schutz vor Missbrauch erfordert.
- KI-Systeme sind dem Menschen in gewissem Umfang nützlich oder gar ähnlich, was eine entsprechende Begrenzung von Einschränkungen (Freiraum für KI) erfordert.
Somit seien KI-Grundrechte als eigennützige Rechte der bestehenden Gesellschaft zum Schutz vor negativen Einflüssen durch KI-Systeme zu verstehen. Zudem seien KI-Grundrechte als intrinsische Rechte zur Befähigung von jenen KI-Systemen zu verstehen, die am sozialen und wirtschaftlichen Leben förderlich teilhaben. Beide Forderungen an den Bundes(verfassungs)gesetzgeber sollen gemeinsam behandelt werden, um unausgeglichenen Rechtsbeziehungen vorzubeugen.
Konkrete Forderungen an den Bundes(verfassungs)gesetzgeber
Nötig ist eine Abwägung die den Nutzen sowie die Ästhetik von KI in das bestehende gesellschaftliche Wertesystem integriert und es dadurch weiterentwickelt, während
gleichzeitig mögliche negative Auswirkungen von KI auf die bestehende Gesellschaft kurz- und längerfristig verhindert werden müssen. Ausgehend von der aktuellen Tendenz in der EU und weltweit, KI-Anwendungen durch Regulierungen einzuschränken, sehen wir uns veranlasst, einen Diskurs zu fordern, der sich zwar in ein einheitliches Verständnis von KI-Regulierungen einfügt, aber auch die folgenden Punkte berücksichtigt:
1. Regulierungen zum Schutz vor hypothetischen Gefahren durch KI sind in Balance zu halten mit Regulierungen die durch KI zu erwartende Vorteile ermöglichen
2. Militärische Anwendungen von KI sind explizit im Hinblick auf die immerwährende Neutralität Österreichs zu regeln
3. Die Forderung eines Not-Aus-Schalters für KI ist keine zukunftssichere Lösung
4. Eine zentrale Kontrollfunktion für KI legt sehr viel Macht in die Hände weniger und läuft in Gefahr nicht die wahren Wünsche einer diversen Gesellschaft widerzuspiegeln
5. Es lässt sich nicht mit absoluter Sicherheit ausschließen, dass KI eines Tages ein ähnliches Bewusstsein wie die Menschen entwickelt
Es seien also für den Standort Österreich nützliche KI-Grundrechte zu definieren, welche es der österreichischen Gemeinschaft ermöglichten, eine nützliche Vorreiter- und Vorbildrolle einzunehmen. Wir gehen davon aus, dass sich durch KI-Grundrechte positive Effekte für den Standort Österreich ergeben, denn die Auseinandersetzung mit implizit berührten Themen wie z. B. digitaler Humanismus, vertrauenswürdige und transparente KI Entscheidungen, Harmonisierung von KI Modellen und Gesellschaft, KI Risiko Klassifizierung, Pflichten für KI und KI Nutzer, oder Durchsetzungsmechanismen für KI Regularien wird einen Mehrwert schaffen.
Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge
- den nachhaltigen Umgang mit (KI) Technologien in die bundesverfassungsrechtlichen Staatsziele aufnehmen; und
- bundesverfassungsrechtlich und dem liberalen Prinzip folgend eine begrenzte Freiheit zur ungestörten Entfaltung von nützlichen (KI) Technologien und (KI) Systemen mit qualitativer Subjektstellung etablieren; und
- weitere nötige Maßnahmen im Sinne dieses Volksbegehrens beschließen.
Für Erläuterungen und Quellen verweisen wir auf https://ki-grundrechte.a.t/
Volksbegehren „ORF VOLKSBEFRAGUNG JETZT“
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge Maßnahmen für die Abhaltung einer Volksbefragung beschließen und der Bevölkerung folgende 3 Fragen stellen:
1) Wollen Sie einen mit öffentlichen Mitteln finanzierten ORF?
2) Wollen Sie, dass der ORF neben den privaten Werbeeinahmen durch empfangsunabhängige Haushaltsabgabe finanziert wird?
3) Wollen Sie, dass der ORF neben privaten Werbeeinnahmen über eine Haushaltsabgabe finanziert wird, anstelle über das staatliche Budget?
Volksbegehren „Genderzwang verbieten-Volksbegehren“
Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge beschließen, dass Genderleitlinien und Sprachregelungen in Schulen, FH-Unis, Universitäten und Ämtern nicht verpflichtend sind. Personen dürfen bei
Nichtverwendung dieser Genderleitlinien und Sprachregeln keine Schlechterstellung in den genannten Körperschaften erfahren. Besonders darf es zu keinen schlechteren Noten und auch zu keinen Punkteabzügen bei diversen Arbeiten und Prüfungen kommen. Die Verwendung des generischen Maskulinums muss zulässig sein.
Volksbegehren „Leben ohne Klimalügen!“
Die Lüge vom menschengemachten Klimawandel wurde von Mächtigen erfunden und weltweit von Politik und Medien verbreitet, damit sich möglichst jeder an der Erderwärmung mitschuldig fühlt und Maßnahmen hinnimmt, die teurer und verrückter nicht sein könnten, wie CO2-Steuern, Lockdowns, Freiheitsentzug, Enteignung, Verzicht auf altbewährte Heizung und Autos.
Fakten zu CO2 unter www.klimawahrheit.com
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge auf dieser Lüge aufbauende Gesetze und Verordnungen aufheben
Volksbegehren „MABG Trainingstherapie Gesetzesänderung“
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge beschließen, dass die Trainingstherapie durch SportwissenschafterInnen, die in der Trainingstherapieliste angeführt sind, sowohl gewerblich als auch im Anstellungsverhältnis ausgeübt werden darf und die Verantwortung über die eigenverantwortliche Aufsicht und Durchführung ihrer Tätigkeit nach ärztlicher Verordnung bei TrainingstherapeutInnen selbst liegt.
Die von SportwissenschafterInnen ausgeübte Trainingstherapie unterstützt seit Jahren Patientlnnen im medizinischen Bereich. Dieses Volksbegehren wurde ins Leben gerufen, um die Eigenständigkeit und das Alleinstellungsmerkmal der Trainingstherapie durch SportwissenschafterInnen im Gesetz zu unterstreichen.
Erreicht werden soll die nach ärztlicher Anordnung und Überweisung eigenverantwortliche Aufsicht und Durchführung der trainingstherapeutischen Tätigkeit durch den und die zur Trainingstherapie laut Trainingstherapieliste befähigte/n SportwissenschafterIn.
SportwissenschafterInnen, die das Gewerbe Lebens- und Sozialberatung (sportwissenschaftliche Beratung) ausüben und in der Trainingstherapieliste vermerkt sind, sollen die Trainingstherapie gewerblich ausüben dürfen.
Wir bitten mit unseren Unterschriften um diese Veränderung im Sinne einer flächendeckenden Entlastung des Gesundheitswesens.
Volksbegehren „Feuerwehr Volksbegehren - Umsatzsteuerrückerstattung“
Die Freiwilligen Feuerwehren in Österreich leisten ehrenamtlich jährlich Millionen Stunden. Schwierige Einsätze und Wetterereignisse fordern sie immer mehr und benötigen entsprechende Ausrüstung. Um Investitionen dafür zu erleichtern, soll der Bundes(verfassungs)gesetzgeber die Rahmenbedingungen schaffen, damit alle Feuerwehren nach Antrag eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer bei Ausgaben für Fahrzeuge, Gerätschaften, Gebäude und Betriebsmittel erhalten.
Der ehrenamtliche Einsatz der rund 340.000 Feuerwehrkameradinnen und -kameraden in den 4.500 Feuerwehren in Österreich ist von unermesslichem Wert für die Gesellschaft. Starkregen, Waldbrände und Sturmschäden fordern sie immer mehr und bei immer schwierigeren Einsätzen. Entsprechend hoch ist auch der Investitionsbedarf für moderne Feuerwehrfahrzeuge, Gerätschaften für die unterschiedlichsten Einsätze und ein entsprechendes Rüsthaus. Die Freiwilligen Feuerwehren waren und sind in den unterschiedlichen Bereichen stark von der Teuerung betroffen und erhalten zum Beispiel bei steigenden Strom- und Heizungskosten keine Strom- oder Energiekostenzuschüsse vom Bund.
Die Freiwilligen Feuerwehren finanzieren sich aus der großen Unterstützung von Städten und Gemeinden, Förderungen der Länder, Eigenmitteln (z.B. aus Veranstaltungseinnahmen), Einsatzverrechnungen und Spenden durch die Bevölkerung sowie Unternehmen. Bei jeder Anschaffung von Gerätschaften, Betriebsmitteln oder Arbeiten am Feuerwehrhaus wird diese Unterstützung durch die Umsatzsteuer um ein Sechstel gekürzt. Dieses Problem wurde vom Bundes(verfassungs)gesetzgeber auch nach Jahren Diskussion zur Steuerbefreiung von Feuerwehren bislang nicht gelöst. Es braucht mehr als Spendenbegünstigung für und eine einheitliche Regelung für alle Bundesländer. Die Naturkatastrophen der vergangenen Jahre und die starken Beanspruchungen der Feuerwehren haben gezeigt, dass die gerätetechnische Ausstattung der Feuerwehren im Katastrophenfall sichergestellt werden muss. Beschädigte Geräte müssen dringend repariert, alte Gerätschaften erneuert und zur Kapazitätsausweitung neue Gerätschaften angeschafft werden. Steigende Baukosten, steigende Energiekosten, steigende Kosten für die Einsatzbekleidung, steigende Kosten bei den Betriebsmitteln und steigende Kosten für Geräte und Fahrzeuge sind ohne Unterstützung vom Bund eine immer größere Herausforderung für die Freiwilligen Feuerwehren und die Gemeinden in Österreich. Bestehende Förderung der Bundesländer werden dabei oft schon zu einem guten Teil von der Umsatzsteuer neutralisiert.
Ein kompletter Entfall der Mehrwertsteuer ist laut Finanzministerium europarechtlich nicht möglich.
Um wichtige Investitionen zu erleichtern, soll der Bundes(verfassungs)gesetzgeber die Rahmenbedingungen schaffen, damit alle Feuerwehren in Österreich nach entsprechendem Antrag eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer für zumindest folgende Ausgaben erhalten:
- Anschaffung und Instandhaltung von allen Einsatzfahrzeugen und Gerätschaften
- Anschaffung von persönlicher Schutzbekleidung und Feuerwehrbekleidung
- Anschaffung von Gebrauchsgütern für den Feuerwehrdienst und Übungen
- Betriebskosten für den Feuerwehrdienst
- Treibstoffe wie z.B. Diesel für die Feuerwehrfahrzeuge oder Schmierstoffe für Motorsägen usw.
- Strom, Heizung und Reinigungsmittel für das Feuerwehrhaus
- Lösch- und Schaummittel sowie Bindemittel
- Telekommunikationsgebühren (Telefon Internet), Versicherungen (Unfall, Haftpflicht, KFZ)
- Schreib, Zeichen und sonstige Büromittel
- Jedweder Bau- und Sanierungsarbeiten an Feuerwehrhäusern und der dazugehörigen Betriebsausstattung (Einrichtung, Möbel, ...)
Erreicht das Feuerwehr-Volksbegehren über 100.000 Unterstützerinnen und Unterstützer wird der „Gewinn“ aus der Rückerstattung für ein erfolgreiches Volksbegehren minus Gebühren an die Feuerwehrjugend Österreich gespendet (über 10.000 Euro).
NICHT gefordert wird durch das „Feuerwehr Volksbegehren – Umsatzsteuerrückerstattung“ eine pauschale Umsatzsteuerbefreiung bzw. eine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug für Freiwillige Feuerwehren in Österreich für alle Ausgaben.
Damit wäre für zum Beispiel folgende Einkäufe/Aktivitäten für Freiwillige Feuerwehren nach wie vor die Mehrwertsteuer auch nach Umsetzung der Forderung des Volksbegehrens fällig:
• Einkäufe für Feuerwehrfest bzw. Infrastruktur ausschließlich für Feste
• Einkauf von Essen & Getränken zum Abschluss einer Übung oder nach einem Einsatz
• Jährlicher Feuerwehrausflug zur KameradschaftsbiIdung
• Wöchentliche Treffen zu gemeinsamen Sportabend der Feuerwehr (z,B. am Tennisplatz) usw.
Ziel des Volksbegehrens ist die Freiwilligen Feuerwehr im Einsatz und der Vorbereitung darauf zu unterstützen. Sie leisten in Millionen freiwilligen Stunden ehrenamtlich jährlich ungemein viel für die Allgemeinheit in Österreich. Wenn sie in ihrer Freizeit über Spenden oder Veranstaltungseinnahmen Geld für die dafür notwendigen Feuerwehrfahrzeuge, Einsatzgerätschaft usw. aufstellen, soll nicht ein Sechstel davon direkt durch die Mehrwehrsteuer vermindert werden. Eine Umsatzsteuerrückerstattung wäre auch ein wichtiges und richtiges Zeichen der Wertschätzung für die Freiwilligen Feuerwehren in Österreich.
www.feuerwehr-volksbegehren.at
Volksbegehren „Abtreibungspille rezeptfrei“
Eine medikamentöse Abtreibung ist ident und nicht zu unterscheiden von einem Spontanabort. Dies machen Frauen seit Beginn der Menschheit selbst und suchen ärztliche Hilfe, falls notwendig. Aus medizinischer Sicht sollte deshalb beides gleich geregelt werden. Um die Selbstbestimmung von Frauen ernst zu nehmen, sollte die aktuelle Bevormundung abgeschafft werden. Deshalb möge das Parlament die (verfassungs-) rechtlichen Maßnahmen für die rezeptfreie Abgabe der Abtreibungspille beschließen.
Volksbegehren „Abtreibungs-Strafgesetz-Paragraphen streichen“
Kaiserin Maria Theresia hat das Verbot der Abtreibung 1768 eingeführt. Als Folge einer illegalen Abtreibung sind unzählige Frauen gestorben oder haben an den Folgen gelitten. Deshalb wurde 1975 mit der Fristenlösung die Straffreistellung beschlossen. Allerdings blieb die Abtreibung im Strafgesetz und wird immer noch mit bis zu 1 Jahr Gefängnis geahndet. Das Parlament möge nun beschließen die Abtreibung ersatzlos aus dem Strafgesetz zu streichen, wie Kanada dies bereits 1988 getan hat.
Volksbegehren „GRATIS Verhütung“
Prävention, Zugänglichkeit, Aufklärung:
Gratis Verhütung für ALLE!
Mit einer Unterschrift können Sie heute eine starke Botschaft für Gleichberechtigung und Gesundheit senden.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber wird aufgefordert, folgende Forderungen umzusetzen:
1. Kostenlose Kondome und Lecktücher in Apotheken und Drogerien!
2. Gratis hormonelle und nicht hormonelle Verhütung (z.B. Pille, Stäbchen, Spritze, Hormonspirale, Kupferkette & -spirale, Goldspirale, etc.)!
3. Gratis Pille Danach!
4. Kostenübernahme von Verhütungsberatung bei Ärzt:innen!
5. Umfassende sexualpädagogische Aufklärung in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen!
Unsere Gesundheit und unser Wohlergehen hängen eng mit der richtigen Verhütung zusammen. Fehlende oder falsche Verhütung bergen schwerwiegende Risiken – sowohl gesundheitliche als auch gesellschaftliche. Eine ungewollte Schwangerschaft mit all ihren Folgen oder die Verbreitung sexuell übertragbarer Krankheiten müssen unbedingt vermieden werden. Das ist im Interesse von uns allen.
Eine individuell angepasste Verhütungsmethode ist somit genauso eine Gesundheitsleistung wie viele andere ärztliche Behandlungen und sollte demnach ebenso kostenlos zur Verfügung stehen. Ein geringes Einkommen soll und darf nicht über die Verhütungsmethode entscheiden, sondern körperliche Verträglichkeit und persönliche Präferenzen müssen im Vordergrund stehen. Jeder Mensch hat das Recht, in Gesundheitsfragen frei und unabhängig von finanziellen Einschränkungen zu wählen.
Eine solche Maßnahme würde nicht nur individuellen Schutz bieten, sondern auch einen bedeutenden gesellschaftlichen Beitrag zur Eindämmung von sexuell übertragbaren Krankheiten leisten. Es liegt daher in unserem gemeinsamen Interesse, effektive Verhütungsmethoden wie Kondome oder Lecktücher nicht nur zugänglich, sondern auch kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Eine fundierte Beratung und umfassende Aufklärung sind die Grundvoraussetzungen für richtige Verhütung!
- Daher darf die Verhütungsberatung bei Ärzt:innen keine Privatleistung mehr sein, sondern muss kostenlos werden. Denn wir haben alle ein Recht darauf, über unsere sexuelle Gesundheit aufgeklärt zu werden.
- Genauso wichtig ist die altersgerechte Aufklärung an Schulen. Denn Wissen ist die beste Prävention gegen ungewollte Schwangerschaften und Infektionen mit sexuell übertragbaren Krankheiten.
Mit Ihrer Unterstützung für dieses Volksbegehren setzen wir uns gemeinsam für eine gesündere, aufgeklärtere und verantwortungsbewusstere Gesellschaft ein.
Geben Sie Ihre Stimme für die kostenfreie Bereitstellung von Verhütungsmitteln ab und helfen Sie mit, den Zugang zu sicherer und effektiver Verhütung für jede:n zu gewährleisten.
Website:
www.gratis-verhuetung.at
Instagram:
https://www.instagram.com/verhuetung fuer alle/
Informationen zu Verhütung in Österreich und International:
- https://verhuetungsreport.at/sites/verhuetungsreport.at/files/2019/Verhuetungsreport-2019-Web.pdf
- https://www.epfweb.org/sites/default/files/2020-05/786209755 epf contraception-in-europe white-paper cc03 002.pdf
- https://iris.w.ho.int/bitstream/handle/10665/158866/9789241549103 eng.pdf;jsessionid=494A893922CDD10C6CBAC9E316241869?sequence=z
- https://www.ep.f.web.org/sites/default/files/2023-02/Contraception Policy Atlas Europe2023.pdf
- https://www.un.org/development/desa/pd/data/sdg-indicator-371-contraceptive-use
- https://fps-scale-u.p-guide.srhr.org/src/docs/implementing-and-scaling-up-family-planning-service-improvements-2018-eng.pdf
- https://www.epfweb.org/node/929
- https://iris.who.int/bitstream/handle/10665/158866/9789241549103eng.pdf;jsessionid=494A893922CDD10C6CBAC9E316241869?sequence=1
- https://srhr.org/
- https://www.zeit.de/gesundheit/2023-01/verhuetung-frankreich-kondome-.kostenlos
Steigende Zahlen in Österreich von sexuell übertragbaren Krankheiten:
https://www.meduniwien.ac.at/web/ueber-uns/news/2023/news-im-oktober-2023/rekordhoch-bei-sexuell-uebertragbaren-erkrankungen-in-europa/
Volksbegehren „Inflationssenkungsgesetz FÜR Österreicher!“
Inflation in Österreich übersteigt drastisch den EU-Durchschnitt, besonders bei Grundbedürfnissen. Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge die Untersuchung internationaler Preisunterschiede (ausschließlich heimisch produzierte Waren sind im Ausland billiger?), Maßnahmen gegen oligopolische Preisabsprachen, Shrinkflation und klare Rabattpraktiken beschließen. Verlangt werden bundesgesetzliche Maßnahmen zum Schutz der Kaufkraft. Die Regierung soll Bürgerinteressen vor Konzerninteressen stellen!
Volksbegehren „Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl“
Um das Wahlergebnis im jeweiligen Fall messbar an der wahlberechtigten Bevölkerung abzubilden wird der Bundes(verfassungs)gesetzgeber aufgefordert, die Wähler und Wählerinnen für beide vorgeschlagenen Wahlen, Nationalrat,- und Bundespräsidentenwahl, verpflichtend zur Wahl aufzurufen. Dies sollte zur Stärkung der Demokratie und dessen Bewusstsein in unserem Land förderlich sein.
Volksbegehren „Verfassungsgerichtshof ohne Parteipolitik“
Wir fordern
1) unparteiische, im Richterberuf erfahrene Verfassungsrichter,
2) hauptberufliche Verfassungsrichter ohne Zweitjob und
3) dass die Wahl der Verfassungsrichter durch das Volk auf maximal 10 Jahre erfolgt.
Der Nationalrat möge unverzüglich Bundes(verfassungs)gesetze zur Umsetzung dieses Volksbegehrens - und falls erforderlich auch die Durchführung einer Volksabstimmung dazu - beschließen.
Vorbemerkung:
Die Begründung eines Volksbegehrens ist gem. §3 (7) 1 Volksbegehrengesetz erst in einer späteren Phase des Verfahrens einzubringen. Wir wollen unsere Unterstützer/-innen - im Sinne der Transparenz - aber gleich von Beginn an informieren, was die Gründe für dieses Volksbegehren sind.
Gründe für die vorgeschlagenen Änderungen sind
„- die Nichteignung des gegenwärtigen Verfahrens zur Herstellung eines Rechtsstaats,
- die häufige Unfähigkeit derzeitiger Richter, Recht von Unrecht zu unterscheiden,
- die Entfremdung der Richter vom Volk,
- der offene oder geheime Einfluß der Politparteien auf Urteile und
- die Laufbahnabhängigkeit der Richter von der Exekutive und den Parteien.“
Zitat von Claus Plantiko => https://www.grin.com/document/109064
- dass der Verfassungsgerichtshof ganz offensichtlich das politischste Gericht aller Gerichte in Österreich ist. Das merkt man daran, dass nicht nur viele grundsätzliche (politische) Entscheidungen vom Verfassungsgerichtshof getroffen werden, sondern auch daran, dass alle Besetzungen der Verfassungsrichter über die Parteipolitik erfolgen (somit mit „Parteisoldaten").
Dass 8 von 14 Verfassungsrichtern von der Bundesregierung – somit von den Regierungsparteien – vorgeschlagen werden, läßt bereits Zweifel an der Unabhängigkeit des Verfassungsgerichtshofes aufkommen, wodurch er auch seine Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung nicht (vollumfänglich) erfüllen kann.
Die weiteren 6 Verfassungsrichter werden über das Parlament bzw. genauer gesagt über die Parlamentsparteien vorgeschlagen.
Somit ist der Verfassungsgerichtshof - als Teil der Judikative - bei der Bestellung aller seiner Mitglieder / Richter von der Exekutive (Bundesregierung) und Legislative (Gesetzgebung) abhängig bzw. von denjenigen Parteien, die gerade in der Bundesregierung bzw. in der Gesetzgebung die Posten besetzen.
Die Begründung im Detail:
1. Wir fordern unparteiliche Verfassungsrichter:
Die Verfassungsrichter sollten unparteiisch sein. (Derzeit werden die Verfassungsrichter in Österreich von Parteien nominiert.)
Zur „Unparteilichkeit" und Transparenz gehören auch die Offenlegung sämtlicher Partei- und Vereinsmitgliedschaften, sowie die Veröffentlichung der Lebensläufe aller Verfassungsrichter auf der Webseite des Verfassungsgerichtshofes. Das sollte gerade Verfassungsrichtern besonders wichtig sein.
Anhand dessen können dann Außenstehende prüfen, ob es den Anschein einer Befangenheit von Verfassungsrichtern gibt und die Befangenheit geltend machen.
Befangenheitsgründe sind Anfechtungsgründe. Eine Anfechtung von Verfassungsgerichtshofsentscheidungen sind aber in Österreich nicht möglich, da ja der Verfassungsgericht in oberster Instanz entscheidet. Umso strengere Maßstäbe sind bei der Prüfung ihrer Befangenheit anzuwenden.
Auf der Webseite des Verfassungsgerichtshofes geben die einzelnen Verfassungsrichter nur Teile ihres Lebenslaufes bekannt, aber nicht ihre Naheverhältnisse zu der sie entsendenden politischen Partei.
=> https://www.vfgh.gv.at/verfassungsgerichtshof/verfassungsrichter/mitglieder.de.html
Offensichtlich haben die Verfassungsrichter ihre parteipolitische Befangenheit selbst erkannt und versuchen diese zu verheimlichen. Das ist ein weiterer Grund ihrer Befangenheit, insbesondere bei Wahlanfechtungen.
Das Wesen der Befangenheit besteht in der Hemmung einer unparteiischen Entscheidung durch unsachliche psychologische Motive.
Wenn der Verfassungsgerichtshof als unparteiische Instanz anerkannt werden will, dann sollte mit den parteipolitischen Postenbesetzungen durch Parlament und Bundesregierung raschest aufgehört werden. Es geht um das Ansehen des Verfassungsgerichtshofes.
(Anm.: Unparteiisch sind Verfassungsrichter (= Judikative) jedenfalls dann nicht, wenn sie von den ParlamentsPARTEIEN (= Legislative) und RegierungsPARTEIEN (= Exekutive) nominiert werden. Selbst eine proporzmäßige Verteilung der Richterposten am Verfassungrichtshof auf alle Parlamentsparteien ist abzulehnen, da dies sogar die maximale Parteilichkeit bewirkt.)
Beispiele zu Verfassungsrichtern und ihrer Nähe zu politischen Parteien:
* Der Verfassungsgerichtshofspräsident Dr. Christoph GRABENWARTER wurde von der ÖVP unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel nominiert. Das wurde sogar in einem geheimen „Sideletter" (= Nebenabsprache) zum Koalitionsvertrag so ausgemacht und vertraglich festgelegt.
* Die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes Dr. Verena MADNER wurde von der GRÜNEN-Partei nominiert und wurde gleich von Beginn an Vizepräsidentin des VfGHs. Sie wurde am 22. April 2020 unter Kurz (ÖVP) und Kogler (GRÜNE) als Verfassungsrichterin nominiert und vom Bundespräsidenten Van der Bellen (GRÜNE) angelobt.
* Der Ex-Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter (ÖVP) war als Minister Teil der Bundesregierung wurde kurz darauf dennoch Verfassungsrichter. Das wurde von der ÖVP mit der GRÜNEN Partei sogar in einem geheimen „Sideletter" (= Nebenabsprache) zum Koalitionsvertrag so ausgemacht und vertraglich festgelegt.
* Der Verfassungsrichter Dr. Michael Rami ist ein weiterer besonderer Fall. Er engagiert sich in seinem Hauptberuf als Rechtsanwalt, unter anderem für seine Mandantin Katharina Nehammer, der Frau vom ÖVP-Bundeskanzler.
* Aber auch die SPÖ und die FPÖ stellen Verfassungsrichter.
* Frau Dr. Claudia Kahr war von 1989 – 1992 verfassungsrechtliche Referentin im SPÖ-Klub im Parlament. Eine Mitgliedschaft bei der SPÖ ist daher wahrscheinlich.
* Es gibt derzeit keinen einzigen Verfassungsrichter am VfGH, der tatsächlich unparteiisch ist – also von keiner Parlaments- oder Regierungspartei – nominiert wurde. Damit sind die Verfassungsrichter auch alle abhängig und befangen. Dass die Verfassungsrichter über ihre eigene parteiliche Befangenheit nicht einmal diskutieren bzw. in den VfGH-Erkenntnissen „absprechen" wollen, ist unseres Erachtens ein Skandal der Sonderklasse. Eine Parteimitgliedschaft ist unseres Erachtens ein Ausschließungsgrund für einen Verfassungsrichter und eigentlich meist auch ein Befangenheitsgrund.
2. VfGH-Richter sollten im Richterberuf erfahrene Richter sein:
Ein Feuerwehrhauptmann muss vorher einmal Feuerwehrmann gewesen sein. Ein General einer Armee muss vorher einmal Soldat gewesen sein.
Ein Verfassungsrichter sollte vorher einmal Richter gewesen sein. (Das ist aber bei den Verfassungsrichtern nicht der Fall.) Es geht um die Einstellung der zukünftigen Verfassungsrichter zu ihrem Job. Es erscheint uns sinnvoll, dass österreichische Verfassungsrichter mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als Richter als Qualifikation für den Richterjob bei der Bewerbung vorzuweisen haben müssen. (Anm.: Der Abschluß eines Studiums der Rechtswissenschaften oder die rechts- und staatswissenschaftlichen Studien gem. Art. 147 B-VG Abs. 2 ist unseres Erachtens zu wenig.) Andernfalls haben sie die Bewerbungsvoraussetzung eben nicht erfüllt und sind vorweg auszuscheiden. (Anm.: Alle derzeitigen 14 Verfassungsrichter übten hingegen nie den Beruf des Richters zuvor in ihrem Leben aus und wurden aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit bzw. ihrer Parteinähe dennoch Verfassungsrichter!!!)
3. Wir fordern hauptberufliche Verfassungsrichter ohne Zweitjob:
Verfassungsrichter sollten in Zukunft Berufsrichter ohne Zweitjob (und ev. auch Drittjob) sein. Es gibt genug am Verfassungsgerichtshof zu tun. Somit wird den Verfassungsrichtern auch als Berufsrichter nicht langweilig werden. Jedenfalls gibt es durch diese Regel wesentlich weniger Interessenkonflikte und Befangenheiten von Verfassungsrichtern, als bisher. Hauptberufliche Verfassungsrichter hätten – gegenüber den bisherigen nebenberuflichen Verfassungsrichtern - den Vorteil, dass die Verfahren in Zukunft wesentlich schneller und inhaltlich wesentlich besser werden, als bisher.
(Anm.: Derzeit tagen die österreichischen Verfassungsrichter nur 4x im Jahr in den sogenannten Sessionen.) In fast allen Demokratien sind Höchstrichter auch Berufsrichter, z.B. in den USA, Deutschland, Schweiz, Spanien, usw.. Die aktuellen Bezüge der Verfassungsrichter in Österreich sind wie folgt: Der Verfassungsgerichtshofspräsident kassiert 180% eines Nationalratsabgeordneten, der Vizepräsident 160% und normale Verfassungsrichter 90%. Ein Nationalratsabgeordneter kassiert seit 1. Jänner 2024 10.391 € monatliches Grundeinkommen. (Wofür eigentlich? Was sind seine Pflichten?)
Die Bezüge der Verfassungsrichter sind im Verfassungsgerichtshofgesetz §4 geregelt.
Daraus ergibt sich das monatliche Grundeinkommen wie folgt:
* Verfassungsgerichtshofspräsidenten mit 18.703 €,
* Vizepräsidenten mit 16.625 € und
* normale Verfassungsrichter mit 9.352 €.
Dazu kommen noch die Sitzungsgelder und Sonderzahlungen. Die Bezüge der Verfassungsrichter sind ohnedies derzeit schon extrem hoch und reichen auch für einen Vollzeitjob.
4. Wahl der Verfassungsrichter sollte durch das Volk auf 10 Jahre erfolgen:
Die Gewaltentrennung soll die Macht im Staate Österreich auf verschiedene Institutionen aufteilen. Die wichtigsten Institutionen sind das Parlament als Gesetzgebung, die Bundesregierung als Staatsverwaltung und die Gerichte als Rechtssprechung. Diese Institutionen sollen sich im Idealfall gegenseitig kontrollieren. (Anm.: Die Machtverteilung macht aber keinen Sinn, wenn dahinter - wie aktuell - überall die ÖVP steht, denn dann gibt es keine Kontrolle mehr, sondern viele Fälle mit Korruptionsverdacht. Für die ÖVP gilt die Unschuldsvermutung.)
Deshalb sind auch unabhängige und unparteiische Höchstrichter für eine unabhängige Rechtssprechung unerläßlich. (Anm.: Derzeit werden die Verfassungsrichter von den Parteien mit einer Mehrheit im Parlament und den Koalitionsparteien der Bundesregierung bestellt. Die ÖVP ist immer mit dabei.)
Die unabhängigen Verfassungsrichter sollen sich nur der Rechtssprechung und dem österreichischen Volk verpflichtet fühlen (und nicht irgendwelchen Parteien).
Die Unabhängigkeit der Höchstrichter kann - im Sinne der Gewaltentrennung - nur damit garantiert werden, dass Richter eigenständig und direkt vom Volk gewählt werden. Unser Vorschlag dazu ist ist, die Tätigkeit auf 10 Jahre zu beschränken.
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Was kann und soll Herr und Frau Österreicher tun?
Das „Verfassungsgerichtshof ohne Parteipolitik" - Volksbegehren können alle österreichischen Staatsbürger über 16 Jahre in allen Gemeindeämtern, Rathäusern (außer in Wien) und in den Wiener Magistratischen Bezirksämtern, im Eintragungszeitraum unterschreiben.
(Hinweis: Eine Unterstützung mittels ,,ID- Austria" wird von uns wegen den Datenverknüpfungen und Überwachung nicht empfohlen, ist aber auch möglich.)
Was soll der Bundes(verfassungs)gesetzgeber tun?
Der Nationalrat möge unverzüglich Bundes(verfassungs)gesetze zur Umsetzung dieses Volksbegehrens - und falls erforderlich auch die Durchführung einer Volksabstimmung dazu - beschließen.
Mag. Robert Marschall
Bevollmächtigter des „Verfassungsgerichtshof ohne Parteipolitik" – Volksbegehren
Webseite: www.volksbegehren.oesterreich.at
24. Jänner 2024
ENDE.
Volksbegehren „Keine BARGELD-Obergrenze“
Bargeld ist eine der letzten Bastionen persönlicher Freiheit. Die auf EU-Ebene geplante Einführung einer Obergrenze von 10.000 Euro stellt einen massiven Eingriff in die Privatsphäre und Autonomie der Bürger dar. Jeder sollte das Recht haben, über sein eigenes Vermögen auch in bar frei zu verfügen, ohne eingeschränkt und überwacht zu werden. Der (Bundes-)Verfassungsgesetzgeber möge daher beschließen, eine Bargeldobergrenze zu verbieten und Selbstbestimmung weiterhin gesetzlich zu gewährleisten.
Volksbegehren „Kein ORF-Zwangsbeitrag“
Für eine demokratische Gesellschaft ist ein unabhängiger und vielfältiger Medienmarkt von entscheidender Bedeutung. Doch die derzeitige Zwangsfinanzierung des öffentlichen Rundfunks in Form des ORF-Zwangsbeitrags wirft Fragen auf, die wir nicht länger unbeachtet lassen können. Der (Bundes-)Verfassungsgesetzgeber möge beschließen, den ORF-Zwangsbeitrag ersatzlos zu streichen und den ORF sich hinkünftig aus Eigenem finanzieren zu lassen.
Volksbegehren “WHO-Austritt JETZT”
Wir fordern
1) den raschest möglichen WHO-Austritt Österreichs;
2) die Ablehnung des WHO-Pandemievertrages und der Internationalen Gesundheitsvorschriften ("IHR");
3) die Gesundheitsgesetze für Österreich sollen ausschließlich in Österreich beschlossen werden.
Der Nationalrat möge unverzüglich Bundes(verfassungs)gesetze zur Umsetzung dieses Volksbegehrens - und falls erforderlich auch die Durchführung einer Volksabstimmung dazu - beschließen.
Vorbemerkung:
Die Begründung eines Volksbegehrens ist gem. §3 (7) 1 Volksbegehrengesetz erst in einer späteren Phase des Verfahrens einzubringen. Wir wollen unsere Unterstützer/-innen - im Sinne der Transparenz - aber gleich von Beginn an informieren, was die Gründe für dieses Volksbegehren sind.
Die Begründung:
1) Wir lehnen die Grundrechtsaussetzungen durch den WHO-Pandemievertrag und den IHR-Vertrag ab:
Sollte der Pandemievertrag und der IHR-Vertrag (engl. „International Health Regulations“) Ende Mai 2024 beschlossen werden, drohen uns folgende Eingriffe in unsere Souveränität und in unsere körperliche Integrität:
* Aussetzung der Grundrechte!
* Die WHO erhält die Befugnis medizinische Untersuchungen, Prophylaxe-, Genesungs-, Impfstoff-, Impfaufenthalts- und (digitale) Gesundheitsbescheinigungen zu verlangen oder Zwangs-„lmpfungen“ oder – medikationen, Kontaktverfolgungen (Zwangs-) Quarantänen und Einrichtung von COVID-Lagern, Einführung von Lockdowns (auch z.B. Klimalockdowns), Homeoffice-Verpflichtungen, Zensur und Überwachungen.
Das sind nur einige Beispiele in welche Belange sich die WHO einmischen und uns vorschreiben wird, was wir zu tun haben und wie wir zu leben haben. Geregelt wird das in der Neufassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften („IHR“), sowie dem neuen „Pandemievertrag“. Die Vorschriften der WHO sind ab Vertragsunterzeichnung und Ratifizierung bindend.
2) 30. Jänner 2024: Die WHO will Verfassungen außer Kraft setzen:
„... Der von der WHO vorgeschlagene Pandemievertrag und die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) geben der globalistischen Organisation weitreichende neue Befugnisse, die die Gesetze souveräner Nationen außer Kraft setzen. Der Vertrag wird die WHO mit weitreichenden globalen Befugnissen ausstatten, wenn er verabschiedet wird, und wird der Organisation der Vereinten Nationen die Autorität geben, die Pandemie-Notfallpolitik einst souveräner Nationen zu erklären und zu verwalten, wie TKP zuvor berichtet hat.
Sobald ein Gesundheitsnotstand von der Weltgesundheitsorganisation ausgerufen wird, müssen sich alle Unterzeichnerstaaten der Autorität der WHO unterwerfen. Dies bedeutet, dass sich die Staaten der WHO bei Behandlungen, Lockdowns, lmpfstoffvorgaben und staatlicher Überwachung beugen müssen. Mit diesen Vollmachten würden in den meisten Staaten die Verfassung außer Kraft gesetzt (Erg.: werden). ... “
Qu.: https://tkp.at/2024/01/30/who-tedros-luegen-und-verschwoerungstheorien-gefaehrden-machtuebernahme/
3) Wir wollen keinen Impfzwang, auch nicht über den Umweg der WHO („Weltgesundheitsorganisation “) und ihre „Internationalen Gesundheitsvorschriften “ (IHR) oder den Pandemievertrag, der im Mai 2024 beschlossen werden soll. Wir wollen weder einen direkten, noch indirekten Impfzwang (z.B. über Altersheime, Spitäler, Schulen, Universitäten, Arbeitgeber oder die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und auch keine einrichtungsbezogene Impfpflicht).
4) Die WHO haftet nicht für Schäden, die sie anrichtet:
Viele Österreicher leiden heute noch an den COVID-lmpfschäden, so sie daran noch nicht gestorben sind. Dafür kann man die WHO leider bisher nicht oder nur sehr schwer zur Verantwortung ziehen, aber auch dann nicht, wenn der geänderte Pandemievertrag und die geänderten „Internationalen Gesundheitsvorschriften“ umgesetzt sind.
5) Die WHO finanziert seltsame Programme und Initiativen:
Beispielsweise zu nennen sind die Lancierung von globalen Impfprogrammen, Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel, das „menschliche Reproduktionsprogramm“, bevölkerungspolitische Maßnahmen zur Verringerung des Bevölkerungszuwachses, usw..
6) Der Gründer und erster Generaldirektor der WHO, Brock Chrisholm:
Der Kanadier Brock Chrisholm, hatte das Ziel eine technokratische Weltregierung zu errichten. Brock Chrisholm forderte eine Weltbürgerschaft, statt der Staatsbürgerschaften. Sein Ziel war es, die Menschen kulturell und spirituell zu entwurzeln. Stattdessen soll der Migrationspakt und der Multikulturismus gefördert werden. Seine Handschrift ist bis heute in der WHO zu erkennen.
7) Der aktuelle Generaldirektor der WHO: „Tedros“
Der jetzige Generaldirektor der WHO, Tedros Adhanom Ghebreyesus („Tedros“) aus Äthiopien, ist auch kein Garant für eine vernünftige Gesundheitspolitik. Er ist kein Arzt und wurde sogar wegen Massenmord und Folter angeklagt. 1991 trat er der kommunistischen Volksbefreiungsfront von Tigray bei. 2012-2016 Äthiopien hat Milliarden von China geliehen, darunter Berichten zufolge mehr als 13 Milliarden Dollar während Tedros‘ Amtszeit als Außenminister.
Qu.: https://uncutnews.ch/5-schockierende-fakten-ueber-who-chef-tedros-adhanom-ghebreyesus/
2013-2015: Tedros soll als Außenminister Äthiopiens Massenmord und Folter durch seine Sicherheitskräfte unterstützt haben.
Qu.: https://www.focus.de/panorama/who-chef-tedros-adhanom-ghebreyesus-unter-beschuss-beteiligung-an-voelkermord-in-aethiopien_id_12880567.html vom 18.1.2021 und
https://www.breitbart.com/politics/2020/04/10/5-shocking-facts-about-who-chief-tedros-adhanom-ghebreyesus/ vom 10. April 2020.
2017: Tedros wird erstmals zum WHO-Generaldirektor gewählt, obwohl er kein Arzt ist.
2020: Verdacht: Tedros habe China geholfen, den COVID-19-Ausbruch zu verschleiern. Qu.: nzz.ch vom 28.5.2022
2022 war Tedros der einzige Kandidat als WHO-Generaldirektor. Er wurde u.a. von China zum WHO-Generaldirektor gewählt.
Sein Heimatland Äthiopien wählte ihn aber nicht! (Österreich offenbar schon.)
8) Die lnteressenskonflikte der WHO:
Die WHO wird teilweise von privaten Organisationen finanziert,
wie z.B. 12% von der „Bill & Melinda Gates Stiftung“ oder vom Weltwirtschaftsforum oder von der Pharmabranche. Inzwischen stammen bereits 75% - 80% des Etats der WHO von freiwilligen Spenden, die an der Unabhängigkeit der WHO zweifeln lassen. (Qu. wikipedia). Die WHO ist hauptsächlich auf die Gelder der Wirtschaft und Industrie angewiesen. Wer zahlt schafft an.
Damit ist die WHO in einem großen lnteressenskonflikt. „Big Pharma“ (= Pharma-Konzerne) und „Big Food“ (= Nahrungsmittelkonzerne) nutzen diese lnteressenskonflikte der WHO aus, so der indische Gesundheitsexperte Amit Sengupta.
9) Die Fehleinschätzungen der WHO sollten zuerst aufgearbeitet werden:
Die Fehleinschätzungen der WHO bezüglich des experimentellen mRNA-Coronalmpfstoffen sollten zuerst aufgearbeitet werden, ehe neue Regularien eingeführt werden.
* Wie konnte es zu den gravierenden Fehleinschätzungen kommen?
* Wer ist dafür verantwortlich?
* Wer bezahlt die angerichteten Schäden?
10) Seit COVID19 gibt es einen massiven Vertrauensverlust in die WHO.
Der Vertrauensverlust der Österreicher in die WHO hat schon bei der „Vogelgrippe“ bzw. „Geflügelpest “ 2005/2006 begonnen, weiter ging es mit der Schweinepest 2009 und hat sich in der Corona-Zeit 2020-2022 noch massiv ausgebaut. Der Vertrauensverlust in die WHO begründet sich auch darin, dass es ein schwerwiegendes und chronisches Informationsdefizit gibt. Es ist nicht bekannt, wer Österreich wann in der WHO vertreten hat und was dabei beschlossen wurde. Wer war der Vertreter Österreichs in der Funktionsperiode 2019 – 2022 im Exekutivrat der WHO und was hat er/sie für Österreich geleistet? Es gibt keine veröffentlichten Berichte darüber, wieviele Gelder aus Österreich an die WHO überwiesen wurden. Warum hält die Bundesregierung diese Informationen geheim?
11) Die WHO hat keine Legitimation durch das österr. Volk:
Die WHO wurde von den Österreicherinnen und Österreichern NICHT legitimiert, Gesundheitsvorschriften für Österreich zu erlassen. Es gibt keine demokratische Kontrolle der WHO. Die WHO ist keine Behörde, sondern ist eine Sonderorganisation der UNO, die 1948 gegründet wurde. Es gab in Österreich keine Volksabstimmung zum WHO-Beitritt.
12) Die WHO-Mitgliedsbeiträge stattdessen in Österreichs investieren:
Die WHO-Mitgliedsbeiträge Österreichs sollen in Zukunft in das österreichische Gesundheitswesen investiert werden.
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Was können und sollen die wahlberechtigten Österreicher tun?
Das „WHO-Austritt JETZT“ - Volksbegehren können alle österreichischen Staatsbürger über 16 Jahre in allen Gemeindeämtern, Rathäusern (außer in Wien) und in den Wiener Magistratischen Bezirksämtern im Eintragungszeitraum unterschreiben.
(Hinweis: Eine Unterstützung mittels „ID-Austria“ wird von uns wegen den Datenverknüpfungen und Überwachung nicht empfohlen, ist aber auch möglich.)
Was soll der Bundes(verfassungs)gesetzgeber tun?
Der Nationalrat möge unverzüglich Bundes(verfassungs)gesetze zur Umsetzung dieses Volksbegehrens - und falls erforderlich auch die Durchführung einer Volksabstimmung dazu - beschließen.
5. Februar 2024
ENDE.
Volksbegehren „Tierschutz einforderbar machen“
Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge die Bundesverfassung dahingehend ändern, dass zur Stellung eines Antrages an den Verfassungsgerichtshof auf Prüfung eines Gesetzes auf Verfassungswidrigkeit gemäß Art. 140 B-VG oder einer Verordnung auf Gesetzwidrigkeit gemäß Art. 139 B-VG sowie zur Erhebung einer Beschwerde gegen ein Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes gemäß Art. 144 B-VG eine Person nicht nur dann legitimiert ist, wenn sie durch eine solche Verfassungs- oder Gesetzwidrigkeit beziehungsweise ein solches Erkenntnis selbst in ihren Rechten verletzt zu sein behauptet, sondern auch, wenn sie darin eine Vernachlässigung des Tierschutzes behauptet, zu dem sich die Republik Österreich in § 2 des
Bundesverfassungsgesetzes über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung bekennt.
Im Verfassungsrang stehend hat dieses Bekenntnis eine für den einfachen Gesetzgeber und den Verordnungsgeber rechtlich bindende Wirkung: Es verpflichtet ihn, den Tierschutz in seiner Gesetz- beziehungsweise Verordnungsgebung zu berücksichtigen, und kann widrigenfalls Grundlage für die Aufhebung entsprechender Gesetzes- oder Verordnungsbestimmungen durch den Verfassungsgerichtshof sein, wie beispielsweise am 13. Dezember 2023, als der Verfassungsgerichtshof befunden hat, dass die vom Gesetzgeber gewährte Übergangsfrist für bestehende Schweinehaltungsanlagen zur Umsetzung des Verbots der Vollspaltenbodenhaltung mit 17 Jahren zu lange bemessen war, weil damit einseitig auf den Investitionsschutz abgestellt und der Tierschutz nicht adäquat berücksichtigt werde.
Nun ist aber ein Antrag an den Verfassungsgerichtshof zur Durchführung eines derartigen Normenprüfungsverfahrens nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen überhaupt erst zulässig. Eine natürliche Person kann einen solchen Antrag beispielsweise nur dann stellen,wenn sie behauptet, selbst in ihren Rechten verletzt zu sein. Tiere sind in Österreich jedoch keine Rechtsträger und Tierschutz ist auch kein subjektives Recht eines Menschen, sondern lediglich ein Staatsziel, also ein Gebot an den Gesetzgeber, sodass eine behauptete Missachtung dieses Tierschutzgebotes eine natürliche Person niemals legitimieren kann, einen Antrag an den Verfassungsgerichtshof auf Prüfung eines Gesetzes auf Verfassungswidrigkeit oder einer Verordnung auf Gesetzwidrigkeit zu stellen. Ohne Eingriff in ein subjektives Recht ist die Möglichkeit zur Einleitung eines Normenprüfungsverfahrens stattdessen nur einigen wenigen öffentlichen Organen vorbehalten – bei auf Bundesebene erlassenen Gesetzen etwa den Landesregierungen oder einem Drittel der Nationalrats- oder Bundesratsabgeordneten. Im konkreten Fall der Vollspaltenbodenhaltung von Schweinen
war es die burgenländische Landesregierung, die den entscheidenden Antrag gestellt hat; hätte sie das nicht getan, müssten möglicherweise unzählige Schweine bis zum Jahr 2039 trotz anhaltender Kritik von Tierschützern theoretisch verfassungswidrigerweise eine Haltung auf Vollspaltenböden und die damit verbundenen Leiden (angefangen bei Verletzungen an den Füßen vom Auftreten auf die scharfen Kanten der Betonspalten, Schwielen und geschwollenen Gelenken vom Liegen auf den Betonspalten, über Augen- und Lungenentzündungen von den vom Kot und Urin aufsteigenden Ammoniakdämpfen oder einen Befall von aus den Güllegruben kletternden Parasiten, bis hin zu durch derartige Lebensumstände in Kombination mit den gegebenen, beengten Platzverhältnissen bedingtem psychischem Stress, der sich seinerseits wiederum in Verhalten wie gegenseitigem Attackieren und Abbeißen von Ohren und Schwänzen äußert) erdulden.Dies ist für die Initiatoren dieses Volksbegehrens inakzeptabel, weshalb eine Reform der Bundesverfassung in diesem Bereich und die Herstellung einer Rechtslage gefordert wird, in der die Möglichkeiten zur Durchsetzung des Tierschutzgebotes vor dem Verfassungsgerichtshof an jene zur Geltendmachung subjektiver Rechte eines Menschen angelehnt sind. Oberflächlich betrachtet mag diesem Anspruch zwar bereits dann entsprochen zu sein scheinen, wenn ein Weg zum Verfassungsgerichtshof bloß dem Halter eines Tieres, dessen Schutz durch das Gesetz von jenem als vernachlässigt behauptet wird, eröffnet würde. Zielführend wäre eine solche Regelung jedoch nicht, da einerseits nicht jedes Tier einen Halter hat, weil es beispielsweise in freier Wildbahn lebt, und andererseits bei
einem Tierhalter nicht grundsätzlich Empathie mit seinem Tier vorausgesetzt werden kann, die ihn gegebenenfalls dazu veranlassen würde, für das Wohl seines Tieres den Weg zum
Verfassungsgerichtshof anzutreten. Es wäre etwa geradezu absurd, anzunehmen, dass der Betreiber einer Schweinehaltungsanlage mit Vollspaltenböden beim Verfassungsgerichtshof ein Verbot solcher Anlagen begehren würde. Auch wäre es zu kurz gegriffen, ausschließlich anerkannte bzw. bestimmte Tierschutzorganisationen mit einem entsprechenden Recht auszustatten, weil durch die
Notwendigkeit einer Anerkennung beziehungsweise Bestimmung erst recht wieder eine Abhängigkeit von der Politik entstehen würde, sei es eine mittelbare, wenn die Anerkennung einer Tierschutzorganisation durch eine Verwaltungsbehörde an per Gesetz oder Verordnung näher zu bestimmende Voraussetzungen gebunden wäre, oder eine unmittelbare, wenn die zur Antragstellung berechtigten Tierschutzorganisationen direkt per Gesetz oder Verordnung bestimmt würden. Um eine politikunabhängige Durchsetzbarkeit des Tierschutzgebotes ähnlich jener der subjektiven Rechte eines Menschen zu gewährleisten, scheint es demnach notwendig, überhaupt jeder Person die Anfechtung einer Gesetzes- oder Verordnungsbestimmung vor dem Verfassungsgerichtshof zu ermöglichen, sofern sich diese Anfechtung auf eine behauptete Missachtung des verfassungsgesetzlichverankerten Tierschutzbekenntnisses stützt.
Volksbegehren „Energieangebot erweitern“
Der Bundesverfassungsgeber wird aufgefordert das 149. Bundesverfassungsgesetz wie folgt zu ändern:
§2. Anlagen, die dem Zweck der Energiegewinnung durch Kernspaltung von Uran und dessen Zerfalls- und Spaltprodukten dienen, dürfen in Österreich nicht errichtet werden. Sofern derartige bereits bestehen, dürfen sie nicht in Betrieb genommen werden.
§ 2a. Technologien und Forschungsprototypen, die dem Zweck der Entwicklung von Kernenergienutzung als Primärenergieträger dienen, dürfen in Österreich entwickelt und getestet werden. Anlagen dieser Art dürfen in Österreich errichtet und in Betrieb genommen werden.
§ 3. Der Transport von spaltbaren Stoffen auf österreichischem Staatsgebiet ist untersagt, sofern dem völkerrechtliche Verpflichtungen nicht entgegenstehen. Von diesem Verbot ausgenommen ist der Transport für Zwecke der ausschließlich friedlichen Nutzung. Der Transport, die Lagerung und die Verwendung von nicht spaltbaren Materialien für die Erforschung und Entwicklung von Technologie- und Forschungsprototypen, sowie die Errichtung und der Betrieb von Anlagen gemäß § 2a. sind erlaubt. Darüber hinaus sind keine Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.
§1, §4 und §5 bleiben unberührt !
Volksbegehren „Absicherung Pensionssystem JETZT!“
Österreich setzt seit Jahrzenten auf das staatlich gesicherte Pensionssystem. Durch die erhöhte Lebenserwartung steigt aber der Finanzierungsaufwand. Der Fiskalrat sieht das Pensionssystem nicht gesichert und der Rechnungshof ortet Handlungsbedarf. Regierung und Sozialpartner sind untätig und verhindern damit eine langfristige Absicherung. Wir fordern den Bundes(verfassungs)-gesetzgeber auf Maßnahmen zu beschließen um ein enkeltaugliches Pensionssystem(fairer und flexibler) zu schaffen.
Volksbegehren „STRAFMÜNDIGKEIT SENKEN!“
Jüngste Ereignisse haben gezeigt, dass Straftäter in Österreich ein immer jüngeres Alter vorweisen. Das gesetzliche Alter für die Strafmündigkeit von 14 Jahren ist daher überholt und nicht mehr zeitgemäß. Um auch jüngere Straftäter ihrer gerechten Strafe zuzuführen, fordern wir den Bundesverfassungsgesetzgeber dazu auf, das Alter für die Strafmündigkeit zumindest auf die Vollendung des 12. Lebensjahres zu setzen.
Volksbegehren „Gleichbehandlung für Verheiratete"
Der Gesetzgeber wird zur Gleichbehandlung von Verheirateten und Unverheirateten aufgefordert; Alleinstehende bekommen zur Pension eine Ausgleichzulage, Verheiratete nicht. Arbeitgeber bieten oft nur Teilzeitarbeit an. Im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes gemäß Artikel 7B-VG liegt hier eine sachliche Rechtfertigung vor, da eine Förderung der Abhängigkeit von einem Partner zum anderen nicht menschenrechtskonform ist. Forderung: Mindestpension/-sicherung auch für Verheiratete und Verpartnerte.
Volksbegehren „Transparenz im Parlament“
Im sanierten Parlament gibt es eine moderne Abstimmanlage, die aber von den Abgeordneten nicht benutzt wird. Damit wäre es einfach möglich, ihr Stimmverhalten nachzuvollziehen und für interessierte Bürger und Medien zu dokumentieren. Die vorhandene Anlage soll genutzt werden!
Der Bundesgesetzgeber möge
- die namentliche elektronische Abstimmung im Nationalrat als Regelfall und
- die Dokumentation des individuellen Stimmverhaltens aller Abgeordneten auf der Parlamentshomepage gesetzlich verankern.
Volksbegehren „ORF-Gehälter beschränken!“
Der ORF wird durch eine Haushaltsabgabe finanziert. Die nun transparent gewordene Mittelverwendung dieser Gelder sorgt für Kopfschütteln. 450.000 € Jahresgehalt für Moderator Kratky sind die Spitze eines Eisberges aus Gier und fehlender demokratischer Kontrolle im ORF. Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, durch Änderung des ORF-Gesetzes sicherzustellen, dass Gehälter im ÖRR der Höhe nach analog dem BezBegrBVG begrenzt und gedeckelt werden.
Volksbegehren „Polizei - kritischer Personalmangel“
Seit Jahrzehnten wird die Polizei in Österreich systematisch ausgedünnt und dezimiert. Auch geschönte Statistiken ändern nichts daran, dass vor allem in Wien, letztendlich aber in ganz Österreich, immer weniger Personal, sprich Exekutivbedienstete, zur Verfügung stehen. Durch ein Bundes-Verfassungsgesetz muss eine von der Wohnbevölkerung abhängige Mindestzahl an Polizisten:innen sichergestellt sein, was zu einer Aufstockung der Exekutive um mindestens 25% führt, sowie leistungsgerechte Gehälter.
Volksbegehren „Wahlbeteiligung bestimmt Parteienförderung“
Der Nationalrat möge eine Koppelung der Parteienförderung an die Wahlbeteiligung beschließen. An die Parteien soll nurmehr ein fix-Betrag pro Stimme aus dem Parteienförderungstopf ausbezahlt werden. Die restlichen Mittel (Anteil Nicht-Wähler:innen) sollen in ein neu zu verankerndes Verfassungsorgan für eine partizipative Weiterentwicklung der Demokratie fließen.
Grundsätzlich wollen wir mit diesem Volksbegehren die gesellschaftliche Debatte rund um die notwendige Weiterentwicklung der Demokratie/Demokratie-Reformen wieder stärker anregen. Wir sehen bei den Parteien zu wenig Bewegung zu diesem Themenkomplex.
Mit einer Debatte rund um eine Senkung der Parteienförderung bzw. eine Koppelung an die Wahlbeteiligung, möchten wir mit diesem Thema einerseits die Parteien direkt adressieren. Andererseits ist es uns ein Anliegen, dass die Bevölkerung bestmöglich in die Weiterentwicklung der Demokratie eingebunden werden soII. Mit einer Anpassung der Parteienförderung hin zu einer Demokratie-Förderung, können für partizipative Prozesse und ein neues Verfassungsorgan Mittel frei werden, ohne dass dafür zusätzliches Steuergeld aufgewendet wird!
ein neues Demokratie-Reform-Verfassungsorgan soII deshalb:
> ähnlich der Volksanwaltschaft und des Rechnungshofes aIs Organ des Nationalrats geschaffen werden und wirken.
> laufend partizipative Prozesse organisieren und abhalten (Bürger:innen Räte uä), im Rahmen derer gemeinsam mit Expert:innen Potentiale für Demokratie-Reformen eruiert und Vorschläge für die Weiterentwicklung der Demokratie erarbeiten werden. (Österreich-Konvent 2.0)
> wie auch die Volksanwaltschaft, das Recht auf Mitwirkung an der Erledigung der an den Nationalrat gerichteten Petitionen und Bürgerinitiativen (gem Art 148a Abs 5 B-VG) übertragen bekommen.
Beispielhaft können dabei zusätzlich sein
> die Schaffung eines dauerhaften Bürger:innen-Rats zur ständigen Weiterentwicklung der Demokratie (am Beispiel Ost-Belgien, Aachen, Paris;)
> die Abhaltung eines Österreich-Konvents 2.0 unter Einbeziehung von Expert:innen UND per Zufallsprinzip geladener Bürgerinnen. Die Abläufe und die Ergebnisse von Demokratie-Reform-Prozessen sollen der Öffentlichkeit nachvollziehbar kommuniziert werden. Ergebnisse/Gesetzesvorschläge sollen im Rahmen der parlamentarischen Gesetzgebung und von Volksabstimmungen zur Entscheidung gelangen.
Volksbegehren „Stoppt SKY SHIELD“
RECHTSBRUCH
• Eine Teilnahme Österreichs an der “Europäischen SKY SHIELD Initiative” (ESSI) der NATO verstößt gegen das Neutralitätsgesetz vom 26. Oktober 1955 (Art. 1), wonach unser Land in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten wird.
VERHARMLOSUNG
• Laut Österreichs Bundeskanzler bleibt die Verantwortung über den Einsatz der Raketen bei den jeweiligen Nationalstaaten, aber tatsächlich war der Umstand, dass ein einzelnes Land keinen sinnvollen Raketenschutz errichten kann der Antrieb für die Beitrittsbestrebungen zu Sky Shield.
• Dieses sogenannte Abwehrsystem kann in kürzester Zeit auch zu einem Angriffssystem umfunktioniert und mit Atomsprengköpfen ausgerüstet werden. Der Beitritt zu Sky Shield ist weniger eine “Einkaufsgemeinschaft”, als ein weiterer Schritt für die NATO zur Erlangung einer atomaren Erstschlagkapazität.
• Sky Shield ist vor allem die Mitwirkung Österreichs am internationalen Rüstungswettlauf.
GEFÄHRDUNGSPOTENTIAL
• Raketenabwehr ist ein veraltetes Verteidigungskonzept, wie aktuelle Kriege zeigen. Im Konflikt Israel-Iran wurde der Welt die Sinnlosigkeit von Raketenabwehr sehr deutlich vor Augen geführt. Sie ist einerseits von einer großen Anzahl an Raketen einfach zu überfordern, andererseits gibt es gegen moderne Hyper-Schall-Raketen keine Abwehr.
• Im Fall der Stationierung weitreichender Raketen-Abwehrsysteme auf österreichischem Staatsgebiet steigt die Gefahr, dass unser Land zum direkten Ziel von Militärschlägen wird.
ENORME KOSTEN
• Ersten Schätzungen zufolge belaufen sich die Kosten für die Beschaffung von 8 Raketen-Abwehrsystemen auf mindestens 7 Milliarden Euro.
WOFÜR?
• Russland hat kein Interesse an territorialer Erweiterung – diese fiktive Bedrohung ist primär Propaganda der NATO in ihrem eigenen Interesse.
• Schon im Ukraine-Konflikt ging es nicht um Erweiterung, wie unabhängige Militärexperten anhand Russlands eingesetzter Mittel beweisen.
• Und schon gar nicht hat Russland die militärische/wirtschaftliche Kapazität für eine Eroberung über die Ukraine hinaus, geschweige den eine Administration nach einer Eroberung.
LÖSUNG
• KEINE Teilnahme Österreichs an der NATO-Initiative Sky Shield!
• Österreich investiert besser in eine aktive Neutralitäts- und Friedenspolitik und Politik für die Menschen.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge beschließen, die Bemühungen zum Beitritt zu Sky Shield zu beenden und getroffene Absichtserklärungen zu widerrufen!
Volksbegehren „Abschaffung der Sommerzeit“
Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um die mitteleuropäische ″Normalzeit″ vor 1980 in Absprache mit den Nachbarländern wieder einzuführen und somit die zweimalige Zeitumstellung pro Jahr abzuschaffen.
Begründung:
- Nachteilige Auswirkungen auf den Biorhythmus von Mensch und Tier
- Negativer Effekt in verschiedenen Arbeitsbereichen
- Hoher finanzieller sowie zeitlicher Aufwand
Volksbegehren „AUSTRITT EUROPÄISCHE MENSCHENRECHTSKONVENTION“
Für Migranten bildet Österreich das Zielland Nr. 1. 2024 dienten zwei von drei Asylanträgen dem Familiennachzug oder den in Österreich geborenen Kindern. Die “5 Sterne für Österreich “ fordern den Bundes(verfassungs)gesetzgeber auf, den Verfassungsrang der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) aufzuheben sowie die erforderlichen Schritte zum Austritt aus der Konvention zu veranlassen – bis zur Aufhebung Art. 8 (Familiennachzug) und einer Reform Art. 3 (Abschiebeverbot in Folterstaaten).
Volksbegehren „Karfreitag-Feiertag für Alle“
Der Karfreitag aIs Tag der Erinnerung an den Tod Jesu Christ am Kreuze stellt ein zentrales Ereignis im Leben Jesu, damit für das Christentum und die ganze Menschheit dar.
Die Geburt Jesu zu Weihnachten, der Tod am Karfreitag und die Auferstehung Jesu Christi zu Ostern sind prägende Ereignisse des christlichen Glaubens und der christlichen Frohbotschaft.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge daher den Karfreitag im § 7 des Feiertagsruhegesetzes verankern.
Volksbegehren „Tempolimit-Volksbefragung“
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber wird aufgefordert, gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, um eine Volksbefragung bezüglich der Einführung eines Tempolimits von 100 km/h auf Autobahnen und von 80 km/h auf Freilandstraßen durchzuführen. Eine Verringerung der Fahrgeschwindigkeit bewirkt bei geringfügigen Zeitverlusten neben erhöhter Verkehrssicherheit und weniger Lärmentwicklung eine sofortige Reduktion des CO2 Ausstoßes.
Volksbegehren „Stromkostensenkung durch Patentförderänderungsgesetz“
Von einer Stromkostensenkung profitieren alle Haushalte, Unternehmungen, ohne weiteren bürokratischen Aufwand, ohne Antrag. Ein Großteil von patentfähigen Erfindungen wird von Einzelpersonen privatrechtlicher Natur gemacht, erhalten jedoch keine ausreichende Förderung. Patent-Anmeldungen und weitere Entwicklungen werden oftmals durch das finanzielle Risiko, mangels Kreditgewährung, Bürgschaften keiner Realisierung zugeführt.
Ein volkswirtschaftlicher Schaden durch Stagnation bleibt unerkannt und der Stromkunde noch länger unnötig belastet.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber wird aufgefordert eine gesetzliche Änderung der öffentlichen Patentförderungen, insbesondere auch Förderung von Erfindungen durch Privatpersonen lt. Antrag vorzunehmen:
Dass Privatpersonen wie auch Unternehmungen, Anspruch auf staatliche Förderung mit Patenteinreichung erhalten. Spätestens nach Patenterteilung soll der/die Antragsteller/in sämtliche Gebühren und Kosten, von der Entwicklung bis zur Marktfähigkeit inkl. Veröffentlichung zu 100% und bis zu 5 Jahren rückreichend ab dem Einreichdatum (mit Belegvorlage) von der österreichischen Bundesregierung bzw. dem zuständigen Ministerium ersetzt erhalten, wenn der/die Antragsteller/in
a) Österreichische/r Staatsbürger/in ist, eine Patenterteilung erfolgte und eine Verwertung der Erfindung, bspw. durch die Vergabe von Lizenzen, von Österreich aus erfolgt.
b) Ein bestehendes oder zu gründendes Unternehmen ist und der Erfinder oder Patentinhaber innerhalb der Steuerhoheit von Österreich gemeldet ist, das mit der Patentverwertung der österreichischen Gesetzgebung unterliegt, auch wenn die Erfindung von Personen anderer Nationalitäten ausgeht.
c) Gewinn, Einkommens- und Bezugsversteuerung in Österreich erfolgt.
d) Die Förderungleichheit zwischen Privaterfindern, öffentlichen und Firmenstrukturen egalisiert, gleichstellt.
Patentförderungen, wie und in welcher Höhe:
a. In einem ersten Stadium, eine nationale Anmeldung inkl. aller dazu notwendigen Aufwendungen, Beschreibung, Veröffentlichungen, Gebühren, Darstellungen und Anwaltskosten sowie sonstiger Dokumentationsleistungen, die die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit bestätigen sowie, wenn gefordert und notwendig, auch die Herstellung von Prototypen, Versuchsanordnungen und Versuchsserien - lt. Belegvorlage zu 100% bei Patenterteilung, lt. Rechnungsvorlagen.
b. Weiters eine staatliche Bürgschaft für einen Betriebsmittelkredit,
c. Eine Befreiung von Gebühren und Steuervorauszahlungen bei Firmenneugründung mit Hauptsitz in Österreich. Dies würde zugleich eine Förder-Kostenlimitierung und Risikobegrenzung bedeuten,
d. dies ohne Vorabinfo der Erfindung an das Patentamt wie z.B. zur Erlangung eines Patentschecks notwendig.
e. In einem 2. Stadium, nach der Einreichung einer nationalen Patentanmeldung, eine Förderung für die Kosten von
ausländischen Anmeldungen inkl. aller anfallenden Kosten wie bspw. Übersetzungskosten, Gebühren und Patentanwaltshonoraren in europäische Staaten lt. dem EPÜ und in
f. Staaten außerhalb Europas, die internationale Patentanmeldungen (auch PCT-Anmeldung genannt) respektieren, die von der World Intellectual Property Organization (WIPO) verwaltet werden,
g. unter Vorlage eines Firmenbuchauszuges der österreichischen Hauptniederlassung die zumindest an den Erfinder bzw. an das patentinnehabende österreichische Unternehmen Lizenzgebühren entrichten, die das Fördervolumen für die ausländische Schutzerweiterung übertreffen.
Jeder Haushalt, jedes Unternehmen würde durch freiwerdendes Kapital profitieren, wenn sich z.B. die Stromerzeugung und der Strombezugspreis durch Patent(e) wesentlich reduzieren und auf Importe verzichtet werden kann.
Alle Vorteile und Vorteilsvarianten hiermit aufzulisten würden den Antrags-Umfang sprengen. Jeder kann sich selbst seinen Vorteil errechnen, wenn er z.B. für Strom in Zukunft weniger bezahlen muss und außerdem ein „Black-out-Szenario“ ausgeschlossen werden kann.
Der/die Antragsteller haben entsprechende technische Patentansprüche die „Grüne“ Stromerzeugungs-Kosten wesentlich senken zur Anmeldung in Ausarbeitung und ihrem Patentanwalt bereits vorgelegt.
Volksbegehren „Gentechnik klar Kennzeichnen“
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber wird aufgefordert, Gesetze zu erlassen und alle Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass jede Form der Gentechnik in Lebensmitteln (auch enomeditierte Produkte) verpflichtend und gut erkennbar gekennzeichnet wird durch: 1. Klare Kennzeichnungspflicht aller Lebensmittel. 2. Tiere, die gentechnisch verändertes Futter erhalten haben, kennzeichnen. 3. Transparente Information. 4. Unabhängige Überprüfung durch eine eigene Behörde.
Vorbemerkung:
Die Begründung eines Volksbegehrens ist gem. §3 (7) 1 Volksbegehrengesetz erst in einer späteren Phase des Verfahrens einzubringen. Im Sinne der Transparenz und Klarheit wollen wir unsere Unterstützer und Unterstützerinnnen gleich von Beginn an über die Gründe für dieses Volksbegehren informieren.
Begründung:
1) Warum ist das wichtig?
Verbraucherschutz: Die Menschen haben ein Recht darauf zu wissen, was in ihren Lebensmitteln enthalten ist.
Gesundheitsrisiken: Langzeitfolgen gentechnischer Veränderungensind noch nicht ausreichend erforscht.
Umweltrisiken: Unbeabsichtigte Auswirkungen auf die Umwelt können schwerwiegende Folgen haben.
Informierte Entscheidungen: Nur durch transparente Kennzeichnung können Verbraucher informierte Entscheidungen treffen.
2) Unsere Forderungen im Detail:
1. Klare Kennzeichnungspflicht: Alle Lebensmittel, die gentechnisch verändert sind (alte und neue Gentechnik) oder Inhaltsstoffe enthalten, die mit Hilfe von Gentechnik erzeugt wurden, müssen klar und gut sichtbar gekennzeichnet werden.
2. Erweiterung der Kennzeichnung: Die Kennzeichnungspflicht soll auch für tierische Produkte gelten, wenn die Tiere gentechnisch verändertes Futter erhalten haben.
3. Transparente Information: Verbraucher sollen leicht verständliche und zugängliche Informationen über die Art der gentechnischen Veränderungen und deren potenzielle Auswirkungen erhalten.
4. Unabhängige Überprüfung: Es soll eine unabhängige Behörde eingerichtet werden, die die Einhaltung der Kennzeichnungspflichten überwacht und sicherstellt, dass die Informationen korrekt und aktuell sind.
3) Bisher: Österreich hat sich 1997 im Gentechnik-Volksbegehren (Platz 2 unter den österreichischen Volksbegehren) klar für Gentechnikfreiheit entschieden. 27 Jahre später, im Jahr 2024, steht dieser richtungsweisende Entscheid unter massivem Druck. Mit der sogenannten „Neuen Gentechnik" (Neue genomische Techniken/Verfahren: NGT; Genom-Editierung: GE) wird versucht, gentechnisch veränderte Organismen gegen den Willen der Bevölkerung in Österreich und der EU zu verbreiten.
In den letzten Jahren hat sich die Technologie der genetischen Veränderung rasant entwickelt. Insbesondere die CRISPR/Cas-Technologie hat große Fortschritte gemacht und findet zunehmend Anwendung in der Lebensmittel- und Agrarindustrie.
Trotz der mutmaßlichen Vorteile bestehen erhebliche Risiken und Unsicherheiten hinsichtlich der langfristigen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Daher ist eine klare Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel unerlässlich, um den Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, informierte Entscheidungen zu treffen.
4) Hintergrund: Große Unternehmen versuchen, CRISPR/Cas als natürliche und präzise Mutationstechnik zu verkaufen, um die Gentechnik-Kennzeichnung zu umgehen. Doch die Risiken sind identisch mit der herkömmlichen Gentechnik: unvorhersehbare Mutationen, unerkannte Auswirkungen auf Ökosysteme und die DNA anderer Lebewesen. CRISPR/Cas ist eindeutig eine Risikotechnologie und darf nicht leichtfertig eingesetzt werden. Verbraucher haben ein Recht darauf zu wissen, ob Lebensmittel gentechnisch verändert sind, um mögliche Gesundheits- und Umweltrisiken zuminimieren.
5) Aktueller Stand: Laut einer Studie im Auftrag des Handelsverbands Österreich und GLOBAL 2000 sind 94 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher für eine Kennzeichnungspflicht: „Produkte aus der Neuen Gentechnik müssen auch weiterhin direkt am Produkt als ,gentechnisch verändert' gekennzeichnet werden!"
Quellenverweis: Studie „Consurner-Check zum Thema Neue Gentechnik" im Auftrag von Handelsverband Österreich und GLOBAL 2000.
h.t.tp.s://w.w.w..handelsverband..at/presse/presseaussendungen/neue-gentechnik/ abgefragt am 28.05.2024
6) Kurzbeschreibung: Wir müssen über neue Gentechnik reden!
h.tt.ps://ww.w.youtube.com./watch?v=VRcuGkzJsCQ&ab_channel=GLOBAL2000 abgefragt am 01.08.2024
7) Schlussfolgerung: Der Einsatz dieser Technologie schreitet voran, daher fordern wir eine eindeutige Kennzeichnung aller Produkte, die direkt oder indirekt (z.B. durch verwendete GE-Futtermittel) mit diesem Verfahren in Kontakt standen. Nur so können Verbraucher informiert entscheiden und mögliche Gesundheits- und Umweltrisiken minimieren.
Unterstützen Sie das Volksbegehren: Setzen Sie ich für eine klare Kennzeichnungspflicht ein und schützen Sie Ihre Gesundheit und die Umwelt.
Ihre Unterschrift zählt!
Weiterführende Informationen:
1) Risikotechnologie:
Gentechnik (alt und neu) zählt neben Atomenergie und -waffen, Chemiewaffen und Nanotechnologie zu den Risikotechnologien. Risikotechnologien benötigen eine komplexe und hochentwickelte Infrastruktur von Wissenschaft, Industrie und Politik. Ohne die politische Erlaubnis und die Zustimmung der Bevölkerung dürfen diese Technologien nicht verbreitet werden.
Risiken neuer Technologien für die Gesundheit und die Umwelt lassen sich nur durch die Erfahrung in deren Anwendung erkennen. Erst seit wenigen Jahren werden Methoden zur Genomeditierung wie die sehr verbreiteteMethode CRISPR/Cas (seit 2012) verwendet. Die Anwendbarkeit dieser Methoden in verschiedenen Organismen oder die Entwicklung neuer Produkte sind der Hauptfokus der Forschung. Nur ein Bruchteil des Forschungsbudgets wird für Sicherheitsforschung oder Nachweismethoden aufgewendet. Erfahrungen in der Anwendung in der Landwirtschaft oder für die Lebensmittelproduktion und das Wissen über mögliche unbeabsichtigte Effekte sind sehr eingeschränkt.
Bereits kleinste Veränderungen im Erbgut können negative Auswirkungen (z.B. Krankheiten, Produktion von unerwünschten Inhaltsstoffen) im gesamten Organismus verursachen.
Mögliche Risiken für Gesundheit und Umwelt können sich aber auch durch die gentechnisch veränderte Pflanze mit ihrer neuen Eigenschaft ergeben. Neue Stoffwechselprodukte, wie z.B. Öle, aber auch Allergene in einer Pflanze können ein höheres Risiko für die Gesundheit darstellen.
Trocken- oder Frosttoleranz einer Ackerpflanze können ihr Anwendungsgebiet stark vergrößern bzw. ihre Überlebensfähigkeit erhöhen. In weiterer Folge besteht ein höheres Risiko für die Umwelt durch das Vordringen von Ackerpflanzen in natürliche Lebensräume.
Quellenverweis:
ht.t.ps://.emedien..arbeiterkammer.at/viewer/api/v1/records/AC04301967_2021_3/files/images/00000014.tif/full.pdf?divID=LOG_0003 abgefragt am 05.06.2024
2) Risiko „Neue Gentechnik"
1. Ungewollte Effekte durch Stressfaktoren: Gentechnisch veränderte Pflanzen mittels CRISPR/Cas-System können unter Stressfaktoren (wie Trockenheit, schwankende Temperaturen oder Schädlinge) unerwartete Reaktionen zeigen. Solche Effekte lassen sich im Vorfeld nicht planen und kontrollieren, was ein erhebliches Risiko für die landwirtschaftliche Praxis darstellt.
2. Off-Target Effekte: Diese betreffen Veränderungen an ungewollten Bereichen der DNA, die zu unerwünschten Mutationen führen können. Solche Mutationen können unerwartete und schädliche Eigenschaften in den Organismen verursachen..
3. On-Target Effekte: Hierbei besteht die Gefahr, dass Teile der artfremden DNA, die als Bauplan für die Gen-Schere (z.B. CAS) in die Zielzellen eingeschleust werden, dauerhaft in das Erbgut eingebaut werden. Dies kann zu unvorhergesehenen und potenziell schädlichen Effekten führen.
4. Exon-Skipping: Diese unerwünschte Nebenwirkung kann dazu führen, dass veränderte Genabschnitte falsch abgelesen werden, was zur Bildung von Proteinen mit unerwünschten Strukturen und Eigenschaften führt. Das obwohl die DNA-Zielsequenz scheinbar korrekt verändert wurde.
5. Auch wenn CRISPR/Cas relativ präzise DNA-Veränderungen ermöglicht, darf präzise nicht mit sicher gleichgesetzt werden. Durch Wechselwirkungen mit anderen Genen können sich beispiels-weise die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe von Pflanzen verändern oder diese anfälliger für Krankheiten werden. Betroffen können beispielsweise auch die Interaktionen mit Bestäubern, Bodenorganismen (Mikrobiom der Pflanzen) oder der Nahrungskette sein. Diese Auswirkungen sind zum Teil schwer zu entdecken, weil es hier nicht ausreicht, nur die Struktur der DNA zu untersuchen.
6. Langzeitstudien fehlen: Es gibt bisher keine Langzeitstudien, die die Sicherheit und Auswirkungen der Neuen Gentechnik umfassend untersuchen. Langzeitstudien sind notwendig, um mögliche Langzeiteffekte auf Gesundheit und Umwelt zu verstehen.
7. Fehlende Kennzeichnung von Lebensmitteln wo genetisch verändertes Futtermittel verwendet wurde. Verbraucherinnen und Verbraucher können wegen fehlender Kennzeichnung nicht erkennen, welche Lebensmittel oder Zutaten aus »neuer« Gentechnik erzeugt wurden.
Quellenverweis: h.ttp.s:/./fachstelle-gentechnik-umwelt.de/wp-content/uploadsC/RISPR Risiken.pdf abgefragt am 10.06.2024
3) Kritik:
1. Unvorhersehbare Risiken: Die Ausbringung von Gentechnik-Pflanzen birgt große Gefahr für Umwelt und Gesundheit. Es gibt keine Langzeitstudien und die Wechselwirkungen mit Organismen in der Natur sind nicht ausreichend erforscht., Wechselwirkungen mit Organismen in der Natur sind nicht vorhersehbar, unerwartete biologische Eigenschaften der GENTECHNIK-Pflanzen nicht bekannt).
2. Verletzung des Vorsorgeprinzips: Es bedeutet, keine Techniken zu zulassen die bei unerwarteten unerwünschten Nebenwirkungen oder unbeabsichtigten Wechselwirkungen nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Genau dies geschieht bei CRISPR/Cas-Freiland-Auspflanzungen ohne strenge Sicherheitskontrollen und ohne Langzeitstudien und -erfahrungen. Sind die GENTECHNIK-Pflanzen einmal in Freilandversuchen auf den Feldern in der Natur, gibt es kein zurück!
3. Keine Wahlmöglichkeiten für die Konsumenten: Ohne klare Kennzeichnung haben Verbraucher keine Kontrolle über den Konsum von Gentechnik-Produkten und können sich nicht bewusst gegen diese entscheiden.
4. Beeinträchtigung von Biolandwirten: Biolandwirte, die strikt gentechnikfrei arbeiten, können ihr Gentechnikfrei-Label nicht aufrechterhalten, wenn Gentechnik-Pflanzen nicht klar gekennzeichnet sind.
5. Die Welthungerproblematik wird durch GENTECHNIK-Pflanzen nicht gelöst. Das Problem ist primär ein Verteilungsproblem, nicht eines der Produktionsmenge.
6. Abhängigkeit von Großkonzernen: Landwirte könnten in eine Abhängigkeit von großen Unternehmen geraten, die Gentechnik-Saatgut patentieren und verkaufen. Dies führt zu hohen Kosten und
Abhängigkeiten, da jedes Jahr neues Saatgut gekauft werden muss. Insbesondere Bauern der armen Länder werden in noch größere Abhängigkeiten getrieben (inklusive hoher Selbstmordraten überschuldeter Bauern).
7. Erhöhter Pestizideinsatz: Bereits bei herkömmlicher Gentechnik hat der Einsatz von Pestiziden zugenommen, entgegen den ursprünglichen Versprechungen einer Reduktion.
4) Propaganda:
Unternehmen, die von der Entwicklung und Verbreitung von Gentechnik profitieren, neigen dazu, die Risiken zu verharmlosen und den Nutzen zu übertreiben. Dabei werden Alternativen oft ignoriert und mögliche Folgen des Technikversagens verschwiegen oder heruntergespielt.
1. Übertreibung des Nutzens: Der potenzielle Nutzen von Gentechnik wird übertrieben dargestellt, während Alternativen kaum Beachtung finden.
2. Verschweigen der Risiken: Laufende Risiken und mögliche Folgen im Fall des Technikversagens werden verschwiegen oder als unbedeutend dargestellt.
3. Fehlende Langzeitstudien: Ohne langfristige Studien und Erfahrungen können die echten Risiken und Nebenwirkungen der Gentechnik nicht vollständig erfasst werden.
5) Was können und sollen die wahlberechtigten Österreicher tun?
Das „Gentechnik klar Kennzeichnen" - Volksbegehren können alle österreichischen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen über 16 Jahre einfach mittels „ID-Austria" und in allen Gemeinden unterschreiben.
Siehe htt.ps.://w.ww.bmi.gv.at/411./ und mittels „ID-Austria"
http.s://citizen.bm.i.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger
6) Was soll der Bundes(verfassungs)gesetzgeber tun?
Unverzüglich möge der Nationalrat Bundes(verfassungs)gesetze zur Umsetzung dieses Volksbegehrens und falls erforderlich auch die Durchführung einer Volksabstimmung dazu beschließen.
Gentechnik-Kennzeichnung bringt Klarheit und Transparenz.